Berlin (dpa)
Lindner plant Nachtragshaushalt von 60 Milliarden Euro
Der neue Finanzminister legt gleich los und setzt eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um. Zusätzliche Milliardeninvestitionen sollen zum „Booster“ für die Volkswirtschaft werden.
Der neue Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr im Volumen von 60 Milliarden Euro.
Mit dem Geld sollten Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung bereitgestellt werden, sagte Lindner am Freitag in Berlin. Er sprach von einem „Booster“ für die Volkswirtschaft. Dem Kabinett sei ein Entwurf zugeleitet worden, es solle darüber am kommenden Montag beraten. Zusätzliche Schulden seien nicht geplant. Es sollten nicht genutzte Kreditermächtigungen genutzt werden.
„Wir wollen Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung langfristig sichern“, sagte Lindner. Er verwies auch auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Kern besagte dies, dass auf dem Weg zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürfen.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, die neue Regierung werde den Energie- und Klimafonds zu einem „Klima- und Transformationsfonds“ weiterentwickeln. Im Haushalt 2021 sollten Mittel aus bereits veranschlagten und nicht genutzten Kreditermächtigungen über einen Nachtragshaushalt dem Klima- und Transformationsfonds zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Damit sollten aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachgeholt werden können.
Der Bundestag hatte im April einen ersten Nachtragshaushalt für 2021 beschlossen. Zur Finanzierung von Belastungen in der Pandemie nahm der Bund 60 Milliarden Euro Kredite mehr auf als geplant. Laut „Spiegel“ werden von den 240 Milliarden Euro insgesamt aufgenommen Schulden in diesem Jahr aber nur 180 Milliarden verbraucht.
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