London (dpa)
Julian Assange darf doch nicht vor höchstes Gericht ziehen
Julian Assange drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. In London kämpft der Wikileaks-Gründer gegen seine Auslieferung in die USA.
Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen.
Der Supreme Court in London teilte der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges Anwälten abgelehnt zu haben - mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür.
Der Londoner High Court hatte im Dezember grünes Licht für eine Auslieferung des 50-Jährigen in die USA gegeben, woraufhin Assanges Anwälte Einspruch ankündigten. Im Januar hatte der High Court den Weg für einen solchen Berufungsantrag freigemacht.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden solle. Der 50-Jährige sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.
Das juristische Tauziehen durch die britischen Instanzen zieht sich bereits seit langem hin. Im Fall einer endgültigen Niederlage Assanges vor Gericht müsste das britische Innenministerium über eine Auslieferung in die USA entscheiden.
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