Bruch von EU-Recht FIFA sieht Transfersystem durch EuGH-Urteil bestätigt
Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige Transfervorschriften der FIFA gegen „Unionsrecht verstoßen“. So reagiert der Fußball-Weltverband.
Der Fußball-Weltverband FIFA sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Streit um Transferregeln keine weitreichenderen Folgen. „Die FIFA ist davon überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch das heutige Urteil erneut bestätigt worden ist“, teilte der Weltverband mit. Es würden lediglich zwei Absätze von zwei Artikeln des FIFA-Reglements infrage gestellt. Das Urteil würde jetzt zunächst analysiert werden.
Der EuGH in Luxemburg hatte zuvor im Fall des französischen Fußballers Lassana Diarra geurteilt, dass „einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern“ gegen Unionsrecht verstoßen. Konkret geht es um den Fall, wenn es zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung kommt und der Spieler dafür von seinem Verein mit einer Strafe belegt wird. Laut FIFA-Regularien haftet dann auch der Verein, der den Spieler neu unter Vertrag nehmen würde.
Diarra, dessen Wechsel vom russischen Verein Lokomotive Moskau zum belgischen Club Sporting Charleroi nicht zustande gekommen war, hatte die FIFA und den belgischen Verband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro verklagt. Er rügte, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor. Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschießen.
Die Anwälte von Diarra betrachten das Urteil laut einer Pressemitteilung als großen Sieg, der alle Fußballer betreffen würde. Die Spielergewerkschaft Fifpro, die ebenfalls für Diarra eintrat, teilte mit, der EuGH habe ein „wichtiges Urteil zur Regulierung des Arbeitsmarktes im Fußball gefällt, das die Landschaft des Profifußballs verändern wird“.
Die Deutsche Fußball Liga teilte mit, die „angegriffenen FIFA-Regularien, die als nicht europarechtskonform angesehen werden, betreffen unmittelbar nur internationale Transfers“. Nach deutschem Arbeitsrecht könnten befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. „Dadurch existieren weiterhin effektive Mittel zur Verhinderung von einseitigen Vertragsauflösungen ohne triftige Gründe“, schrieb die DFL. Die FIFA sei „nun angehalten, auf Grundlage der Urteilsbegründung und in Konsultation mit Ligen und Spielergewerkschaften Änderungen an den internationalen Transferregularien zu erarbeiten“.