Aurich
Auricher Heilpraktiker zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Der Homöopath habe einen Apotheker zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz angestiftet. Ein „verwerflicher Vertrauensbruch“, befand das Amtsgericht. Als Auflage muss der Alternativmediziner 25 000 Euro zahlen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden