Borkum
BUND kritisiert Verklappung vor Borkum
Der NLWKN erlaubt, dass niederländische Behörden Baggergut, das bei der Vertiefung der Außenems vor Eemshaven anfällt, in dem Naturschutzgebiet bei Borkum verklappen dürfen. Nach Ansicht des BUND Ostfriesland ist dieses Vorhaben unter anderem aus artenschutzrechtlicher Sicht entschieden abzulehnen.
Borkum - Der BUND Ostfriesland lehnt die Verklappung von Baggergut im Naturschutzgebiet vor Borkum entschieden ab. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Genehmigung dafür beruhe vor allem auf einem angeblich „überwiegenden öffentlichen Interesse“, erklärte der Naturschutzbund in einer Mitteilung. Der NLWKN hatte erlaubt, dass niederländische Behörden Baggergut, das bei der Vertiefung der Außenems vor Eemshaven anfällt, in dem Naturschutzgebiet bei Borkum verklappen dürfen.
Trotz heftiger Kritik von Naturschützern dürfen niederländische Behörden künftig Baggergut aus der Ems im Naturschutzgebiet vor Borkum verklappen. Das hat der NLWKN unter strengen Auflagen genehmigt. Zu diesen gehören begleitende Untersuchungen und eine gemeinsame Strategie, um Belastungen durch Baggergut zu vermindern.
Die Genehmigung umfasst maximal 2,3 Millionen Kubikmeter Sand. Für vier Jahre dürfen zur Unterhaltung weiter jährlich bis zu 640 000 Kubikmeter Baggergut in einer bestehenden Klappstelle landen.Das Vorhaben
Das öffentliche Interesse könne der BUND jedoch nicht erkennen: „Die Fahrrinnen-Vertiefung dient allein dazu, Schiffen mit großem Tiefgang die Fahrt zu dem Kohlekraftwerk Eemshaven zu ermöglichen. Nicht ohne Grund ist dieses Kraftwerk massiv – gerade auch aus Ostfriesland – kritisiert worden“, erklärt der BUND. Die Abgase des Kraftwerkes würden Ostfriesland und das Wattenmeer beeinträchtigen, außerdem widerspreche die Nutzung von Kohle zur Energiegewinnung „völlig den weltweit angestrebten Klimaschutzzielen“, so der BUND.
Der Landesverband Niedersachsen des BUND hatte in einer Stellungnahme im Beteiligungsverfahren erklärt, dass die Verklappung von Baggergut in einem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet aus naturschutzfachlicher und artenschutzrechtlicher Sicht entschieden abzulehnen sei. Kritisch gesehen werde vor allem, dass keine umfassenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Sedimente auf Vögel, Meeressäuger und auf im Boden lebende Organismen vorgesehen seien.