Jagdrecht
Geschützte Nonnen- und Blässgänse sollen auf Abschussliste
Künftig sollen besonders geschützte Gänse in Niedersachsen gejagt werden dürfen. Einem Landwirt aus dem Rheiderland, der mit den Fraßschäden der Tiere kämpft, gehen die Pläne der Landesregierung nicht weit genug – aus Sicht des Nabu zu weit.
Hannover/Ostfriesland - Das Land Niedersachsen will die Jagdzeiten für Wildgänse ausweiten, um Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen einzudämmen. Dabei erlaubt der Entwurf einer neuen Verordnung erstmals auch, besonders geschützte Nonnen- und Blässgänse zu jagen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
So sollen Blässgänse vom 1. November bis zum 15. Januar geschossen werden dürfen – in Vogelschutzgebieten aber nicht. Nonnengänse sollen mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung wegen landwirtschaftlicher Schäden vom 1. August bis 15. Januar erlegt werden können: Vom 1. November bis 15. Januar soll der Abschuss unter anderem in den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund und der Stadt Emden „nur außerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten“ möglich sein – davor also auch in den Schutzgebieten. Für den Winter-Zeitraum ist in Ostfriesland folgende Regelung vorgesehen: „Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein.“ Für Graugänse und Kanadagänse soll der Beginn der Jagdzeit um zwei Wochen auf Mitte Juli vorgezogen werden. Die Verordnung soll nach Auskunft des niedersächsischem Landwirtschaftsministeriums bis Herbst in Kraft treten.
Landwirt fordert Bejagung im Vogelschutzgebiet
Hero Schulte, Landwirt und Jäger aus dem Rheiderland, bewertet die Pläne der Landesregierung als richtigen Ansatz und positives Zeichen – aber „mehr leider nicht“. Seiner Meinung nach müssten die Tiere auch in Vogelschutzgebieten bejagt werden können. Täglich beschränkt auf die Zeit von 6 bis 11 Uhr, schlägt er vor. Denn außerhalb der Vogelschutzgebiete sei unkalkulierbar, wo die Tiere landen. Gänsen, die bereits am Boden seien, könne man sich nicht bis auf Schussentfernung nähern – sie würden wegfliegen. Und beim Überflug seien sie zu hoch. Um sie in einer abschussfähigen Höhe von zehn bis 15 Metern zu erwischen, müssten sie mit Gänse-Attrappen angelockt werden.
Mit halbautomatischen Waffen sei die Gänse-Jagd effektiv, erzählt Schulte. Hinzu komme: Die dabei flüchtenden Tiere würden sich in alle Richtungen und dadurch gleichmäßiger auf den landwirtschaftlichen Flächen verteilen. Der Fraßschaden trete dann nicht so konzentiert auf, erklärt er.
Nabu-Landesvorsitzender kritisiert Gänse-Jagd
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes (Nabu) in Niedersachsen, Holger Buschmann, kritisiert die geplante Verordnungs-Änderung: „Forschungsergebnisse haben ganz klar bewiesen, dass Jagd kein Beitrag zum Gänsemanagement ist.“
Die Zahl der nordischen Gänsearten, die durch Niedersachsen ziehen oder hier den Winter verbringen, habe in den letzten Jahren zugenommen, schreibt das Landwirtschaftsministerium in dem Entwurf. In großer Zahl richten sie Schäden an Äckern und Wiesen an.
Alternative: Finanzieller Ausgleich der Schäden
Für Schäden durch rastende Gänse in Vogelschutzgebieten würden den Landwirten aber Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen geleistet, heißt es in der Begründung des Verordnungs-Entwurfs. Dem widerspricht Landwirt Schulte jedoch. Es gebe zwar Geld dafür, dass die Flächen nur eingeschränkt und teilweise kostenintensiver bewirtschaftet werden könnten – nicht aber für die Fraßschäden der Gänse. Würden diese Schäden finanziell ausgeglichen, wäre das für ihn „natürlich“ auch in Ordnung, wie er sagt – also als Alternative zur Ausweitung der Gänse-Jagd.
Blässgänse seien leicht mit den vom Aussterben bedrohten Zwerggänsen zu verwechseln, so Nabu-Chef Buschmann. Um diese zu erhalten, dürfe kein einziges Tier irrtümlich verlorengehen. Auch die Umweltorganisation Wattenrat in Ostfriesland wies auf die Verwechslungsgefahr hin.
Jäger begrüßen erweitertes Jagdrecht
Zustimmung zu den Plänen kam von der Landesjägerschaft. „Unter den nordischen Gänsearten hat die Nonnengans die mit Abstand positivste Populationsentwicklung“, sagte Geschäftsführer Stephan Johanshon. Die neue Jagdzeitenregelung ermögliche das Jagen von Tieren, um Schäden zu vermeiden. In Schleswig-Holstein gelte eine ähnliche Regel schon seit Jahren. Auch die anderen neuen Jagdzeiten orientierten sich an den EU-Vorgaben für die einzelnen Gänsearten.
Bevor die neue Verordnung beschlossen wird, können sich Kommunal-, Agrar- oder Naturschutzverbände dazu äußern. Landwirt Schulte merkt an: „Jede tote Gans macht keinen Schaden mehr.“