Corona in Ostfriesland
Britische Mutation breitet sich im Landkreis Leer weiter aus
Fast 40 Prozent der Corona-Infektionen im Landkreis Leer lassen sich auf die sogenannte britische Mutation zurückführen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Schwerpunkte sind Westoverledingen und Leer. Die Verwaltung erklärt auch die neue Quarantäneregelung.
Landkreis Leer - Der Anteil der sogenannten britischen Coronavirus-Mutation B1.1.7 am Infektionsgeschehen im Landkreis Leer nimmt weiter zu. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Nahezu 40 Prozent der akuten Fälle seien mittlerweile auf diese Variante zurückzuführen. Sie sorge dafür, dass Menschen sich einfacher und schneller anstecken.
An diesem Montag liegt die Zahl der akut Infizierten im Landkreis Leer bei 336 Fällen. Der vom Landesgesundheitsamt gemeldete Inzidenzwert beträgt 122,4. „Schwerpunkte des Infektionsgeschehens bleiben die Stadt Leer mit derzeit 88 Fällen und die Gemeinde Westoverledingen mit 78 Fällen“, so die Kreisverwaltung.
Britische Mutation Treiber des Infektionsgeschehens
Von den 336 akuten Infektionen stünden 127 Fälle im Zusammenhang mit der Variante B1.1.7. Das entspreche einem Anteil von 37,7 Prozent. „Damit ist die Mutante ein Treiber des Infektionsgeschehens“, betont der Landkreis Leer. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, habe man in der vergangenen Woche beschlossen, seine Quarantänemaßnahmen auszuweiten.
Da den Landkreis mehrere Nachfragen erreicht hätten, erläutert die Verwaltung die Regeln: „Bei einem positiv bestätigten Fall mit dem sogenannten Wildtyp, also der ursprünglichen Variante, wird eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet“, so der Landkreis. Dies gelte für Infizierte sowie für Kontaktpersonen 1. Grades (enger Kontakt).
Bei Nachweis der britischen Mutation drei Wochen Quarantäne
„Wird eine Ansteckung mit der Mutation B1.1.7 nachgewiesen, wird eine Quarantäne von drei Wochen angeordnet – aber ausschließlich für die Infizierten und für deren Haushaltsangehörige“, erläutert die Verwaltung. Bei Vorlage eines negativen Coronatests nach 14 Tagen könne die Quarantäne aufgehoben werden.
Als Grund nennt der Landkreis die Beobachtungen des Gesundheitsamtes, dass Personen, die sich mit der Mutation infiziert haben, oft auch nach 14 Tagen noch infektiös seien – und somit weiterhin andere Menschen anstecken könnten. „Darüber hinaus ist zu beobachten, dass fast immer alle Angehörigen des Hausstandes durchinfiziert werden“, so der Landkreis Leer.