Aurich
Auricher Heilpraktiker zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Der Homöopath habe einen Apotheker zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz angestiftet. Ein „verwerflicher Vertrauensbruch“, befand das Amtsgericht. Als Auflage muss der Alternativmediziner 25 000 Euro zahlen.
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