Gebührenerhöhung
Hauptsache anders


„Beitragsservice“ soll freundlich klingen. Aber wer die Anstalten zwangsweise finanzieren muss, mag dem nicht immer zustimmen. Foto: Berg/DPA
Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Gebührenerhöhung ändert nichts daran, dass das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Kosten nicht länger zu rechtfertigen sind.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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