Justiz
Mord im Klosterwald wird drittes Mal verhandelt
Zum dritten Mal wird der Mord an einer Studentin im Klosterwald Loccum vor Gericht verhandelt. Der Angeklagte saß zur Tatzeit in Haft – er war in Aurich verurteilt worden – hatte aber Freigang.
Osnabrück/Aurich - Der Mord an einer Studentin im Klosterwald von Loccum (Landkreis Nienburg) im Jahr 2015 wird ab September zum dritten Mal vor Gericht aufgerollt. Angeklagt ist ein 53 Jahre alter Mann, der während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug eine 23-Jährige ermordet haben soll. Das teilte das Landgericht Osnabrück mit. Im ersten Prozess 2017 hatte das Landgericht Verden den vorbestraften Vergewaltiger schuldig gesprochen. Das Urteil lautete auf elfeinhalb Jahre Haft wegen Totschlags mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Familie der Toten focht das in ihrer Sicht zu milde Urteil erfolgreich an. Doch im zweiten Prozess sprach das Landgericht Verden den Angeklagten 2019 aus Mangel an Beweisen frei. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Revision ein, und der Bundesgerichtshof gab ihnen Recht. Zu Neuverhandlung wurde der Fall an das Landgericht Osnabrück verwiesen. Der erste Prozesstag ist der 8. September (Az. 6 Ks 5/21).
Zum Tatzeitpunkt im Herbst 2015 saß der Verdächtige eigentlich in Haft, nachdem er in Ostfriesland und im Emsland Frauen angegriffen und ihn das Landgericht Aurich als eine Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft hatte. Die Auricher Richter hatten ihn 2012 wegen Vergewaltigung und Nötigung zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Dennoch durfte er eine Einrichtung, wo er sich wegen einer vermuteten Alkoholsucht aufhielt, unbegleitet verlassen.
Mit Material von DPA