Osnabrück

Corona-Impfung: Wann die Frage nach dem Impfstatus berechtigt ist

Uwe Westdörp
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Von Uwe Westdörp
| 03.09.2021 13:35 Uhr | 0 Kommentare
Corona-Schutzimpfung in Hamburg: Auch Beschäfrigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig Auskunft darüber geben müssen, iob sie geimpft sind. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Foto: Christian Charisius/dpa
Corona-Schutzimpfung in Hamburg: Auch Beschäfrigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig Auskunft darüber geben müssen, iob sie geimpft sind. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Foto: Christian Charisius/dpa
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Auch in Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen Arbeitgeber künftig Auskunft über den Impfstatus der Beschäftigten verlangen. Ist das ein zu großer Eingriff in den Datenschutz, wie Kritiker der Corona-Impfung meinen?

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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