Den Haag (dpa)
UN-Gericht entscheidet im Grenzstreit zugunsten Somalias
Seit Jahren streiten Somalia und Kenia um ein potenziell rohstoffreiches Gebiet im Indischen Ozean. Der Internationale Gerichtshof sprach jetzt ein Machtwort - doch Kenia will nicht nachgeben.
Im langjährigen Grenzkonflikt von Somalia mit Kenia hat der Internationale Gerichtshof die Meeresgrenze zwischen beiden afrikanischen Staaten neu bestimmt und damit Somalia ein umstrittenes potenziell rohstoffreiches Gebiet zugesprochen.
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen gab am Dienstag in Den Haag in weiten Teilen einer Klage Somalias statt. Das Urteil ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich.
Kenia wies das Urteil dennoch umgehend zurück und warf dem Gerichtshof vor, seine Kompetenzen zu überschreiten. Präsident Uhuru Kenyatta erklärte bei einem Aufenthalt in New York dem Blatt „Nation“ zufolge, das Urteil werfe die Frage der Souveränität von Staaten auf. Internationale Tribunale könnten nur im Rahmen der Zustimmung der Staaten entscheiden. Kenia rufe daher die internationale Gemeinschaft auf, ein Umfeld für eine Verhandlungslösung zu schaffen. Zuvor schon hatte Kenia angekündigt, das Urteil nicht anzuerkennen. Im März hatte das ostafrikanische Land die Anhörungen in Den Haag boykottiert. Kenia hatte auch vor Folgen für die Sicherheit in der Region gewarnt.
Somalia hatte den Fall 2014 vor das Gericht gebracht und eine höchstrichterliche Entscheidung über die Meeresgrenze verlangt. Es ging dabei vor allem um ein Gebiet von etwa 100.000 Quadratkilometern im Indischen Ozean mit möglicherweise großen Öl- und Gasvorkommen.
Kenia hatte den Ansprüchen des Nachbarlandes auf eine Grenzkorrektur vehement widersprochen. Nairobi erklärte, dass die Meeresgrenze parallel zum Breitengrad verlaufe. Darauf hätten sich beide Länder auch geeinigt. Doch Somalia bestritt das und wollte, dass die Grenze südöstlich in verlängerter Linie zur Landesgrenze gezogen werde. Dem entsprachen die Richter.
Somalia hatte auch Schadenersatz gefordert, da Kenia bereits Förderlizenzen an ausländische Unternehmen vergeben hatte. Doch diese Forderungen wies das UN-Gericht zurück.
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