Göttingen (dpa)

Anklage gegen Ärztin wegen falscher Corona-Atteste

| 01.11.2021 18:11 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 1 Minute
Eine Ärztin aus dem Landkreis Göttingen soll zwei Kindern im Alter zwischen einem und fünf Jahren bescheinigt haben, dass sie von allen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen und geforderten Schutzimpfungen dauerhaft freizustellen sind. (Symbolbild). Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
Eine Ärztin aus dem Landkreis Göttingen soll zwei Kindern im Alter zwischen einem und fünf Jahren bescheinigt haben, dass sie von allen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen und geforderten Schutzimpfungen dauerhaft freizustellen sind. (Symbolbild). Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
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Sie soll unter anderem Atteste ausgestellt haben, die die Besitzer vom Tragen einer Corona-Schutzmaske befreiten. Gegen die Ärztin aus dem Landkreis Göttingen wurde nun Anklage erhoben.

Wegen mutmaßlich falscher Gesundheitszeugnisse im Zusammenhang mit dem Corona-Schutz und Impfungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklagen gegen eine Ärztin aus Duderstadt. Das teilte die Behörde in Göttingen mit.

Den Angaben nach soll die Ärztin zwei Kindern im Alter zwischen einem und fünf Jahren bescheinigt haben, dass sie von allen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen und geforderten Schutzimpfungen dauerhaft freizustellen sind. Medizinische Gründe hätten dafür nicht vorgelegen.

Darüber hinaus soll die Ärztin in 16 Fällen gleichlautende Atteste ausgestellt haben, die die Besitzer vom Tragen einer Corona-Schutzmaske befreiten. Der Ärztin aus dem Landkreis Göttingen sei dabei bewusst gewesen, dass bei keinem der Menschen eine gesundheitliche Einschränkung vorlag, die ein derartiges Attest rechtfertigte. Teilweise seien die Bescheinigungen ohne Untersuchung ausgestellt worden. Die ärztlichen Schreiben hätten zwischen April 2020 und März 2021 Menschen aus Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg erhalten.

Der Vorwurf lautet jeweils auf das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Laut Gesetz kann das mit einer Freiheitsstraße von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Duderstadt steht noch nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:211101-99-823335/2

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