Berlin (dpa)

KBV: „Start des E-Rezeptes wird nicht verschoben“

| 04.11.2021 16:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
QR-Code statt Papier: Das E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beenden. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
QR-Code statt Papier: Das E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beenden. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
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Das Repept und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird es ab 2022 wie geplant in digitaler Form geben. Sollte es bei der Umsetzung hapern, dürfen Praxen aber noch Papierbelege ausstellen.

Das digitale Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden in Deutschland wie geplant zum Jahresanfang 2022 starten.

Darauf haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das für die Umsetzung zuständige Unternehmen Gematik am Donnerstag hingewiesen. Damit dementierten sie Medienberichte wonach der Start des E-Rezeptes und der eAU auf Ende Juni 2022 verschoben worden seien.

„Die Starttermine sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der KBV nicht verschoben werden“, sagte ein Sprecher der KBV auf Anfrage. Die KBV habe allerdings eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden. „Das ist auch aus Sicht der Ärzte und Patienten ein sinnvolles Verfahren“, sagte der KBV-Sprecher. Das behindere aber nicht den Start der beiden Verfahren in vielen Arztpraxen.

Die App für das E-Rezept stammt von der Gematik GmbH, die mehrheitlich dem Bund gehört und für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik versprechen sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit für die Patienten, wenn alle eingenommenen Arzneimittel mit Blick auf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich geprüft werden. Außerdem soll der gesamte Ablauf von der Verschreibung in den Arztpraxen über die Abholung durch die Patienten bis hin zur Abrechnung bei den Krankenkassen viel effizienter gestaltet werden.

Eine Sprecherin der Gematik betonte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts. „Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“

© dpa-infocom, dpa:211104-99-868275/2

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