Corona
Impfaktionen in der kommenden Woche im Landkreis Leer
Der Landkreis Leer bietet in der kommenden Woche fünf Impfaktionen an. Die Termine sind sowohl in Leer als auch in Moormerland sowie im Rheiderland und Oberledingerland.
Landkreis Leer - Im Landkreis Leer wird es in der kommenden Woche neue Möglichkeiten geben, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die mobilen Impfteams der Kreisverwaltung bieten vom 15. bis zum 19. November Impfungen ohne Termin in der Stadt Leer, im nördlichen Kreisgebiet, im Oberledingerland und im Rheiderland für die breite Bevölkerung an. Darauf weist der Landkreis Leer hin.
Bei den Impfaktionen steht für Personen ab zwölf Jahren der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer zur Verfügung. Erwachsene ab 18 Jahren haben zudem die Möglichkeit, sich mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen zu lassen. Die Teams führen Erst- als auch Zweitimpfungen durch. Auch Booster-Impfungen werden entsprechend der Stiko-Empfehlungen angeboten: Dazu zählen auch Bürger ab 70 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Die Impftermine im Überblick
- Montag, 15. November, 9 bis 16 Uhr im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) Leer (Bavinkstraße 13)
- Dienstag, 16. November, 9 bis 16 Uhr im Rathaus der Gemeinde Westoverledingen (Bahnhofstraße 18)
- Mittwoch, 17. November, 9 bis 16 Uhr erneut im Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ) Leer (Bavinkstraße 13)
- Donnerstag, 18. November, 9 bis 16 Uhr im Bürgerhaus in Neermoor (Norderstraße 6)
- Freitag, 19. November, 12.30 bis 17 Uhr im Familienzentrum in Bunde (Kellingwold 10)
Es kann zu Wartezeiten kommen
Eine Anmeldung ist bei keiner der Aktionen erforderlich. Es kann aber zu Wartezeiten kommen.
Hilfreich sei es, wenn die erforderlichen Unterlagen bereits zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt würden. Dazu gehören das Aufklärungsmerkblatt für den mRNA- oder Vektor-Impfstoff, der Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung. Alle aktuellen Unterlagen sind unter www.landkreis-leer.de/Corona-Impfung abrufbar. Auch ein gültiger Lichtbildausweis und der Impfpass seien wichtig.
Der Landkreis weist darauf hin, dass bei der Impfung Minderjähriger bis einschließlich 15 Jahren eine erziehungsberechtigte Person die Einwilligungserklärung zur Impfung unterschreiben muss. Für die Impfung von 16- und 17-Jährigen sei keine Unterschrift der Eltern erforderlich.
Die Zweitimpfung werde ebenfalls in der Einrichtung stattfinden. Der Termin der Zweitimpfung werde bei der Erstimpfung mitgegeben.