Luxemburg (dpa)
Macht von Polens Justizminister ist unvereinbar mit EU-Recht
Wie viel Macht eines Justizministers verträgt die Unabhängigkeit der Justiz? Der Europäische Gerichtshof sagt jetzt: Nicht so viel wie in Polen. Nun stellt sich die Frage, wie Warschau reagiert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.
Die Richter urteilten, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne. Die Regierung in Warschau wies die Entscheidung scharf zurück.
Die Regelung führe dazu, dass die Richter während der Dauer ihrer Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügten, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Nach dem Urteil ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.
Früheres Urteil nicht umgesetzt
Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hat. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Der Umgang von Polens nationalkonservativer PiS-Regierung mit dem Justizsystem des Landes steht schon seit Jahren heftig in der Kritik. Die Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro signalisieren bislang allerdings in den entscheidenden Punkten kein Einlenken.
Ziobro ist auch Architekt der Justizreformen. In der Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat er sich als antieuropäischer, rechter Hardliner profiliert. Er argumentiert, seine Reformen seien nötig, um das polnische Justizsystem leistungsfähiger zu machen und es zudem von Richtern zu befreien, die noch im Kommunismus geprägt wurden.
„Weiterer Versuch, Justizsystem in Polen zu destabilisieren“
„Das heutige EuGH-Urteil ist ein weiterer Versuch, das Justizsystem in Polen zu destabilisieren“, schrieb Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Die infrage gestellte Regelung gebe es in vielen anderen Ländern, sie sei auch nicht Bestandteil der seit 2015 von der PiS umgesetzten Reformen gewesen.
Die polnische Regierung hatte in dem EuGH-Verfahren argumentiert, dass der Gerichtshof kein Recht habe, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es gehe um ausschließlich innerpolnische Vorgänge und die Organisation der Justiz falle in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, hieß es.
Dieser Sichtweise folgte der EuGH allerdings nicht. Er verwies unter anderem auf Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union, in dem es heißt: „Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist.“
Hintergrund des EuGH-Urteils waren Fragen des Bezirksgerichts Warschau an den EuGH zu Rechtmäßigkeit der Abordnungspraxis. An das Gericht waren mehrfach Richter vom Justizminister abgeordnet worden - auch solche, die zugleich die Funktion von stellvertretenden Disziplinarbeauftragten ausüben.
Letzteres kritisierte der EuGH ebenfalls scharf. Vor dem Hintergrund, dass die stellvertretenden Disziplinarbeauftragten auch vom Justizminister ernannt werden, sei die gleichzeitige Ausübung des Amts eines abgeordneten Richters und des Amts des stellvertretenden Disziplinarbeauftragten geeignet, berechtigte Zweifel an der Unempfindlichkeit anderer Richter „für äußere Faktoren“ zu wecken, argumentierte es. Demnach könnten sich beispielsweise Richter scheuen, Kollegen zu widersprechen, die irgendwann ein Disziplinarverfahren gegen sie anstrengen könnten.
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