Justiz
Es bleibt bei 20 Monaten Haft für Todesfahrer


Das Landgericht Oldenburg bestätigte in zweiter Instanz das zuvor vom Amtsgericht Cloppenburg gefällt Urteil. Foto: Fertig
Mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Drogeneinfluss hatte ein 27-Jähriger 2020 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Nun wurde in zweiter Instanz eine Haftstrafe bestätigt.
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