Düsseldorf (dpa)

Bübchen geht im Rechtsstreit mit Beiersdorf in Berufung

| 18.11.2021 15:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Unterschiedliche Pflege-Produkte für Babys der Marken Bübchen und Nivea. Foto: Annette Riedl/dpa
Unterschiedliche Pflege-Produkte für Babys der Marken Bübchen und Nivea. Foto: Annette Riedl/dpa
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Bübchen ist mit einer Klage gegen den Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf gescheitert. Jetzt aber hat der Babypflege-Hersteller Berufung eingereicht.

Trotz einer Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hält der Babypflege-Hersteller Bübchen weiter an dem Vorwurf fest, dass der Wettbewerber Nivea bei seiner Babypflege-Serie das Bübchen-Produktdesign kopiert habe.

Die Bübchen Skincare GmbH habe am Donnerstag Berufung gegen die Entscheidung der Düsseldorfer Richter beim zuständigen Oberlandesgericht eingereicht, teilte Bübchen-Geschäftsführer Martin Kemper bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung mit.

Die Bübchen Skincare GmbH hatte den Niveau-Mutterkonzern Beiersdorf vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verklagt. Der Vorwurf: Nivea soll bei seiner eigenen Babypflege-Serie das typische Bübchen-Produktdesign geprägt von einer hellblauen Verpackung mit einem dunkelblauen Firmenlogo und einem Comic-Element sowie den Firmenslogan „Für zarte Babyhaut“ kopiert haben.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte die Klage jedoch am Mittwoch abgewiesen. Die hellblaue Farbe sei heute bei Babyprodukten weit verbreitet und stelle schon deshalb keine schutzwürdige Eigenart der Bübchen-Produkte dar. Das gleiche gelte für das blaue Logo und auch für die Verwendung von kindgerechten Zeichnungen auf den Packungen.

Auch auf die Formulierung „für zarte Babyhaut“ kann Bübchen nach Auffassung des Gerichts nicht allein für sich reklamieren. Es handele sich dabei nur um einen beschreibenden Begriff, den jeder verwenden könne. „Babyhaut ist nun einmal zart“, sagte der Gerichtssprecher.

Der Bübchen-Geschäftsführer Martin Kemper sah in dem Urteil dennoch Positives. „Wir begrüßen die Grundannahme des Gerichts, dass die Produkte eine Vielzahl an übereinstimmenden Merkmalen haben. Aus diesem Grund legen wir Berufung ein“, erklärte er.

Der Vorwurf der unlauteren Nachahmung habe für Bübchen weiterhin Bstand. „Wir wundern uns darüber, dass Beiersdorf nicht auch ein eigenes Interesse daran hat, auf eine klare Differenzierung vom Wettbewerber zu setzen“, sagte Kemper.

Beiersdorf hatte das Urteil des Düsseldorfer Gerichts begrüßt. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen.

© dpa-infocom, dpa:211118-99-49296/3

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