Hamburg (dpa)

Nach Streit zugestochen: Fast fünf Jahre Haft

| 25.11.2021 15:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Foto: Ulrich Perrey/dpa
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Foto: Ulrich Perrey/dpa
Artikel teilen:

Ob das Maske-Tragen zum Eskalieren des Streits beigetragen hat, bleibt ungewiss. Aber für ein „völlig sinnloses Verbrechen“ muss der Täter mehrere Jahre hinter Gitter.

In einem Prozess um Messerstiche nach einem eskalierten Streit hat das Hamburger Landgericht den Angeklagten am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der 27-Jährige habe sich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. „Ein völlig sinnloses Verbrechen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts näherte sich der Deutsche am 8. Mai nachts betrunken dem späteren Opfer an dessen Transporter in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Legienstraße. Laut Anklage sprach er den Kraftfahrer an, um eine Zigarette zu schnorren. Dabei sei er so nah herangekommen, dass der Fahrer ihn gebeten habe, Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Ob die Bitte um die Maske wirklich der Auslöser der Wut des Angeklagten gewesen sei, bleibe nur eine sehr vage Vermutung, sagte der Richter. „Maskenverweigerer sind Sie in keinem Fall gewesen.“ Das habe die Verhandlung ergeben.

Der Angeklagte habe die Tür des Transporters zweimal gegen den Fuß des Fahrers geschlagen - der habe sich daraufhin gewehrt. Es kam zu einer Prügelei. Am Ende habe der Angeklagte mit einem Klappmesser zugestochen - vor den Augen der Familie des Opfers.

Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe einen Filmriss, könne zu der Tat nichts sagen. Mehrfach entschuldigte er sich bei dem Opfer. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

© dpa-infocom, dpa:211125-99-141964/3

Ähnliche Artikel