Corona-Pandemie
2G-Plus in Emden: In diesen Bereichen gilt die Regel
Ab diesem Freitag gilt die 2G-Plus-Regel in Emden. Das betrifft aber derzeit nur Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen – also etwa im Theater oder Kino.
Emden - Die 2G-Plus-Regel, die ab diesen Freitag in Emden gilt, betrifft derzeit nur Kulturveranstaltungen ab 100 Teilnehmern. Nur wer an einer solchen Veranstaltung im Theater, Kino oder anderen Kultureinrichtungen teilnehmen möchte, muss sich auch als geimpfte oder genesene Person tagesaktuell auf das Corona-Virus testen lassen. Betroffen sind also nicht beispielsweise der Weihnachtsmarkt, Fitnessstudios oder Friseursalons. Dort, wo die 2G-Regel gilt, gilt auch die FFP2-Maskenpflicht.
Die Stadt Emden verordnet außerdem, dass ab Freitag „die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen auf 250 Personen beschränkt wird. Diese Regelung betrifft auch die Nutzung aller in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen geschlossenen Räume.“ Die genannten Vorschriften gelten allerdings laut Stadt nicht unter anderem für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, für religiöse Veranstaltungen, im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr, einschließlich der entsprechenden Fortbildung, und im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Weitere Ausnahmen lassen sich auf der Website der Stadt hier nachlesen.
Weil der Inzidenzwert in der Stadt, also die neuen Infektionen auf 100.000 Einwohner und sieben Tage gerechnet, von Mittwoch 108,3 auf Donnerstag 184,5 angestiegen sei und „eine diffuse Infektionslage“ vorliege, die die Kontaktpersonennachverfolgung zu einer Herausforderung mache, habe sich die Stadt zu diesem Schritt entschieden. Auch geht die Stadt davon aus, dass in der kommenden Woche eventuell schon landesweit, mindestens aber in Emden die Warnstufe 2 gelten könnte, also 2G-Plus-Regeln auch unter anderem in Freizeiteinrichtungen greifen könnten.