Expertentipp
Maulwurf adé: Nur das Vertreiben des Tieres ist erlaubt
Mit seinen starken Grabkrallen wühlt sich der Maulwurf durch den Untergrund. Foto: Patrick Pleul/dpa
So lange es nicht friert, bleibt der Maulwurf aktiv und buddelt sich durch die Erde. Das Tier ist geschützt und darf nicht getötet werden. Sonst drohen Geldstrafen – wie in einem Fall in Detmold.
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