Frankfurt/Main (dpa)

Lebenslange Haft im Prozess um Tod kleiner Jesidin

Eva Krafczyk, dpa
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Von Eva Krafczyk, dpa
| 30.11.2021 12:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht nimmt der Iraker Taha Al-J. vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht auf der Anklagebank Platz. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-Pool/dpa
Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht nimmt der Iraker Taha Al-J. vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht auf der Anklagebank Platz. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-Pool/dpa
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Wer sich des Völkermords schuldig macht, ist weltweit nicht sicher vor Strafe - das ist die Botschaft eines Urteils des OLG Frankfurt zum Tod eines jesidischen Mädchens. Für den Täter gab es lebenslang.

Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J. am Dienstag des Völkermordes, eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen Völkermords an der Minderheit der Jesiden durch die Terrormiliz IS. (5-3 StE 1/20-4-1/20)

Der 29-jährige Iraker sackte nach Bekanntgabe des Strafmaßes im Saal zusammen, war vorübergehend ohne Bewusstsein. Erst nach einer Pause konnte das Gericht mit der eigentlichen Urteilsbegründung fortfahren.

Es sei ein besonderes Verfahren gewesen, und ein Verbrechen, das als „crime of all crimes“ (Verbrechen aller Verbrechen) zu gelten hat, so der Vorsitzende Richter Koller zur besonderen Bedeutung von Völkermord und einem Bruch des Völkerrechts. „Wer dieses Recht verletzt, verletzt das Recht aller Staaten der Welt.“ Auch wenn weder Opfer noch Täter deutsche Staatsbürger seien und die Tat sich außerhalb der Grenzen Deutschlands zugetragen habe, könne daher das Frankfurter Gericht Recht sprechen.

In der Urteilsbegründung ging es daher nicht allein um die gegen Al-J. erhobenen Vorwürfe. Koller ging ausführlich auf die Ideologie des IS und auf die Verbrechen gegen die Jesiden ein. auf die Versklavung jesidischer Frauen und Mädchen, auf Vergewaltigungen, die an der Tagesordnung gewesen seien, den Sklavenhandel auf Online-Auktionen und zwischen Privathaushalten. Al-J. habe die Ideologie geteilt, die auf die Vernichtung der Jesiden ausgerichtet war, befand das Gericht. Dies habe sich darin ausgedrückt, dass er die jesidische Frau Nora B. und ihre fünfjährige Tochter Reda als Sklavinnen in seinem Haushalt hatte, sie schlecht behandelte und regelmäßig schlug, zur Vollverschleierung und zu muslimischen Gebeten zwang.

An die Mutter des getöteten Mädchens gewandt, dankte Koller der schmalen, gebeugten Frau, dass sie an insgesamt sieben Verhandlungstagen ausgesagt hatte. Alle Prozessbeteiligten seien „tief bewegt“ von ihren Schilderungen gewesen. „Wir wünschen Ihnen, dass es Ihnen gelingt, Ihr Leid zu tragen und dass Sie Ihren Frieden finden“ sagte er.

Die Frau hatte in dem Verfahren ausgesagt, der Angeklagte habe sie und ihre Tochter täglich geschlagen. Sie hätten nur essen dürfen, wenn die übrigen Haushaltsmitglieder ihre Mahlzeit beendet hätten. Diese Reste seien aber oft nicht ausreichend gewesen. Vor allem ging es in dem Verfahren um eine Bestrafung der Fünfjährigen im Sommer 2015. Dabei fesselte Al-J. nach Überzeugung des Gerichts das Mädchen bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.

Während der Urteilsverkündung fand kein Blickwechsel zwischen Nora B. und Al-J. statt. Während Nora B., die nach Angaben des Gerichts noch immer schwer unter ihren Erlebnissen leidet und psychologischer Betreuung bedarf, den Blick auf den Boden gerichtet hielt, machte sich Al-J. Notizen und hörte konzentriert seinen Dolmetschern zu. Dabei blieb er äußerlich unbewegt.

Allerdings erkannte das Gericht im Gegensatz zur Anklage keinen Mord. Al-J. habe den Tod des Kindes zwar in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt, hieß es in der Urteilsbegründung. So habe er versucht, dem bewusstlosen Mädchen noch Wasser einzuflößen und es in ein Krankenhaus gebracht. Das Gericht entschied sich auch gegen eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilserklärung an, in Berufung gehen zu wollen. Ein Verteidiger von Al-J. sprach von einem „sehr harten Urteil“. „Wir haben den Eindruck, dass unser Mandant stellvertretend für die Gräueltaten des IS verurteilt worden ist.“

„Von dem heutigen Urteil geht über den Einzelfall hinaus eine starke Signalwirkung aus“, betonte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. „Es ist das weltweit erste Urteil, in dem festgestellt wird, dass es sich beim Vorgehen des Islamischen Staates gegen Angehörige der jesidischen Religion um Völkermord gehandelt hat.“ Es sei eine Warnung für Täter schwerster Völkerrechtsstraftaten, „dass sie zur Rechenschaft gezogen werden können - egal, wo sie sich aufhalten.“

Zemfira Dlovani, Vorstandsvorsitzende des Zentralrats der Jesiden, reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Gerichts. „Wir danken für dieses gerechte Urteil“, sagte sie und sprach von einem Meilenstein für weitere Urteile. Sie hoffe, dass auch diejenigen Jesiden nicht vergessen werden, die noch in den Händen des IS seien. „Der IS dauert noch an, er ist noch nicht zu Ende.“

„Wir sind glücklich, dass es einen Schuldspruch gab“, sagte Mehmet Tanriverdi von der Kurdischen Gemeinde Deutschlands. „Das macht die schlimmen Taten nicht rückgängig, aber es wurde Recht gesprochen.“ Die Jesiden sind ethnische Kurden.

Der Prozess in Frankfurt ist ein wichtiger Schritt“, sagte auch Alexander Schwarz, Völkerrechtsexperte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. „Aber er kann nur der Beginn eines langen Weges der juristischen Aufarbeitung sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass schwere Menschenrechtsverbrechen nicht ungesühnt bleiben, egal wo auf dieser Welt sie begangen werden. Es braucht weitere Anklagen.“

© dpa-infocom, dpa:211130-99-199380/3

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