New York (dpa)
Erste Hauptzeugin sagt gegen Epstein-Vertraute Maxwell aus
Am zweiten Prozesstag erhebt die erste Hauptzeugin vor Gericht schwere Vorwürfe gegen Jeffrey Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell.
Im Missbrauchsprozess gegen Ghislaine Maxwell hat die erste Hauptzeugin gegen Jeffrey Epsteins Ex-Partnerin ausgesagt.
Die Frau mit dem Namen „Jane“ erzählte vor dem New Yorker Gericht am Dienstag nach übereinstimmenden Medienberichten, dass sie zu Beginn der mutmaßlichen Verbrechen erst 14 Jahre alt gewesen sei. Zuerst sei sie von Maxwell und Epstein 1994 in einem Ferienlager angesprochen worden, danach habe der Multimillionär sie zu sich eingeladen und sie über Jahre missbraucht.
Es sei zu „Küssen, Oralsex miteinander, Oralsex mit Jeffrey (und) vollem Geschlechtsverkehr“ gekommen, sagte die Zeugin nach Angaben der „New York Times“. Maxwell sei bei einigen Handlungen anwesend gewesen. Zudem sei sie mit dem Mädchen unter anderem Unterwäsche kaufen gegangen oder habe sie anderweitig eingeladen. Über ihre Gefühle nach ihrem ersten Missbrauch durch Epstein sagte sie: „Ich hatte Angst und fühlte mich eklig und schämte mich.“
Die Verteidigung stellte die Zeugin, die mittlerweile eine Schauspielerin ist, im Kreuzverhör demgegenüber als Frau dar, die es gewohnt sei, Rollen zu spielen. Auch betonte Anwältin Bobbi Sternheim, dass die Zeugin erst dann einen Anwalt einschaltete, als eine mögliche finanzielle Entschädigung aus einem Fonds möglich erschien.
Der Prozess gegen Maxwell war am Montag gestartet und wird schätzungsweise sechs Wochen dauern, die Staatsanwaltschaft stützt sich auf vier Hauptzeuginnen. Die zu verhandelnden Fälle reichen von 1994 bis 2004, die mutmaßlichen Verbrechen sollen in Epsteins Anwesen in New York, Florida, Santa Fe und London begangen worden sein. Der mit vielen Prominenten bekannte Multimillionär war vor über zwei Jahren in einer New Yorker Gefängniszelle tot aufgefunden worden, eine Obduktion kam zu dem Schluss, dass es sich um Selbstmord handelte. Einen Prozess gegen ihn gab es deshalb nie.
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