Schönefeld (dpa)

Hunderte Flüge nach Mitternacht im ersten BER-Jahr

| 03.12.2021 07:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021 wurden jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr insgesamt 6856 Flüge gezählt. Foto: Soeren Stache/dpa
Vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021 wurden jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr insgesamt 6856 Flüge gezählt. Foto: Soeren Stache/dpa
Artikel teilen:

Der neue Flughafen BER ist umgeben von Siedlungen, deshalb gilt ab Mitternacht ein Flugverbot. Davon gibt es allerdings Ausnahmen - dies jedoch nicht für jeden.

In der Kernzeit des Nachtflugverbots am Hauptstadtflughafen BER hat es im ersten Betriebsjahr 618 Starts und Landungen gegeben.

Das geht aus Zahlen der Flughafengesellschaft hervor. Am BER gilt ein Flugverbot von Mitternacht bis 5.00 Uhr. Ausgenommen davon sind jedoch Postflüge, Ambulanz- und Rettungsflüge, Einsatzflüge von Militär und Polizei sowie Notlandungen und Überführungen.

Unmittelbar vor und nach dem Nachtflugverbot gab es deutlich mehr Flüge. Vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021 wurden jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr insgesamt 6856 Flüge gezählt. 5933 davon waren gewerbliche Flüge, also in der Regel Linienmaschinen, wie die brandenburgische Landesregierung auf eine Anfrage der AfD antwortete. Diese sieht darin „eine weitere Fragwürdigkeit im stotternden Betrieb“ des BER.

Vor der Eröffnung des neuen Flughafens gab es am Standort Schönefeld kein Nachtflugverbot, doch auch die neue Regelung ist umstritten. Brandenburg machte sich wiederholt beim Land Berlin und dem Bund für eine Ausweitung des Flugverbots stark, um die Anwohner im dicht besiedelten Umland zu schützen.

In den sogenannten Randzeiten von 22.00 Uhr bis 24.00 sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr sind Linienflüge jedoch erlaubt, wenn auch mit Beschränkungen. Die Flughafengesellschaft rechnet bei vollständigen Betrieb mit durchschnittlich 77 Flügen täglich in dieser Zeit, gut das Vierfache des ersten Betriebsjahres.

Über einzelne Ausnahmen vom Nachtflugverbot entscheidet die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlins und Brandenburgs. Fünf Anträge bewilligte sie im ersten BER-Betriebsjahr nach Angaben des brandenburgischen Infrastrukturministeriums. Acht lehnte sie demnach ab.

Aufsehen erregte eine Entscheidung vom Februar, denn betroffen waren die Fußball-Profis des FC Bayern München. Sie durften in Schönefeld nicht mehr abheben, obwohl ihre Maschine abflugbereit war. Bayern-Ehrenpräsident Uli Hoeneß fühlte sich „verarscht“ und unterstellte bösen Willen. Der Antrag auf Startfreigabe war jedoch um drei Minuten nach Mitternacht gekommen.

© dpa-infocom, dpa:211203-99-238854/3

Ähnliche Artikel