Berlin (dpa)

Bundestag berät über Impfpflicht und weitere Maßnahmen

| 06.12.2021 05:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eine Frau bekommt in der Praxis ihrer Hausärztin ihre Booster-Impfung. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Eine Frau bekommt in der Praxis ihrer Hausärztin ihre Booster-Impfung. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
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Eine neue Bundesregierung übernimmt. Parallel dazu werden weitere Corona-Maßnahmen, etwa eine spezielle Impfpflicht, auf den Weg gebracht. Bund und Länder beraten erneut über das weitere Vorgehen.

Im Kampf gegen Corona stehen weitere Gesetzesänderungen und Beratungen zwischen Bund und Ländern an. Der Bundestag kommt dafür bereits an diesem Dienstag zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen.

Auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll dabei unter anderem die von den Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP geplante Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Nach der für Mittwoch geplanten Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum neuen Bundeskanzler wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am Donnerstag über die Situation und das weitere Vorgehen beraten. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warb erneut für Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte. Die Corona-Zahlen verharren zum Wochenanfang derweil auf hohem Niveau.

Begrenzte Auszeit nötig?

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warb für Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte in der Zeit nach den Feiertagen. „Klar ist, dass es über Weihnachten zahlreiche Familienkontakte geben wird. Die werden nach aller Erfahrung auch wieder für eine Reihe von Ansteckungen sorgen“, sagte er der „Welt“. Es sei also eine Überlegung wert, „ob man die damit verbundene Infektionsdynamik nicht durch eine begrenzte Auszeit abmildern sollte.“

Im Bundestag geht es konkret um eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Zum 15. März soll eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt werden, wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem sollen Impfungen künftig auch von Zahnärztinnen und -ärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Und die Länder bekommen wie gewünscht weitere Möglichkeiten, Corona-Maßnahmen in Hotspots zu ergreifen.

Die Punkte im Einzelnen:

- Spezial-Impfpflicht: In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es „nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken“, heißt es im dpa vorliegenden Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen - oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Wer ab 16. März neu anfängt, muss dies haben. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach am Montag in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv von einem „ersten Schritt“. Eine mögliche allgemeine Impfpflicht wäre dann der zweite. Sie hoffe, dass die allgemeine Pflicht nicht „deutlich später“ folge.

- Mehr Impfungen: Neben Ärzten sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

Inzwischen haben 13,9 Millionen Geimpfte eine zusätzliche Auffrischungsdosis bekommen. Das sind 16,7 Prozent der Bevölkerung, wie aus Daten des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Den vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze haben mindestens 57,4 Millionen Menschen, 69,0 Prozent der Bevölkerung.

- Schärfere regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage sollen die Länder - wenn ihre Parlamente das beschließen - härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen können. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz ausgeschlossen - nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind: besonders größere Sportveranstaltungen. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa der Gastronomie und Verbote von Kongressen möglich sind - aber von Fitnesscentern und Schwimmhallen nicht.

- Schärfere regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

Die neuen Fallzahlen

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg leicht. Das Robert Koch-Institut (RKI). bezifferte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Montagmorgen auf 441,9. (Vortag: 439,2, Vorwoche: 452,4) Die Gesundheitsämter meldeten binnen eines Tages 27.836 Neuinfektionen. Vor genau einer Woche waren es 29 364.

Um die vierte Welle zu brechen hatten Bund und Länder in der vergangenen Woche weitere Maßnahmen vereinbart, darunter Kontaktbeschränkungen: Treffen, an denen ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts begrenzt. Drei von vier Deutschen begrüßen die Kontaktbeschränkungen einer Umfrage zufolge. In der repräsentativen Befragung des Instituts Civey für die „Augsburger Allgemeine“ (Montag) gaben 74 Prozent an, sie hielten dies für richtig. 23 Prozent sind dagegen, 3 Prozent unentschieden.

© dpa-infocom, dpa:211206-99-271503/5

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