Corona in Ostfriesland

Testpflicht beim Kinderarzt – ja oder nein?

| | 06.12.2021 18:24 Uhr | 0 Kommentare
Eltern gelten nicht als Besucher der Arztpraxen, wenn sie ihre Kinder begleiten. Symbolfoto: Pleul/DPA
Eltern gelten nicht als Besucher der Arztpraxen, wenn sie ihre Kinder begleiten. Symbolfoto: Pleul/DPA
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Vor etwa zwei Wochen wurde das Infektionsschutzgesetz geändert – und Eltern ohne Negativtest durften plötzlich nicht mehr in einige Kinderarzt-Praxen. Welche Regel gilt tatsächlich?

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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