München (dpa)

Getränkeflaschen vergiftet - 57-Jährige muss in Psychiatrie

Tom Sundermann, dpa
|
Von Tom Sundermann, dpa
| 10.12.2021 13:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Angeklagte im Gericht. Foto: Sven Hoppe/dpa
Die Angeklagte im Gericht. Foto: Sven Hoppe/dpa
Artikel teilen:

Sie hatte Limonade und Apfelschorle mit Gift versetzt, fünf Menschen tranken davon und brachen zusammen. Die Richter sind überzeugt: Eine Krankheit führte zu den Taten.

Bei einer Ausstellungseröffnung 2018 brechen in München zwei Kinder zusammen, nachdem sie Apfelschorle getrunken hatten. Zwei Jahre später geht es drei Menschen genauso, die in Supermärkten Spezi gekauft und getrunken hatten.

Die Polizei warnt damals die Bevölkerung. Einige Zeit später wird klar: Hinter den Taten steckt eine psychisch kranke Frau.

Weil sie mit den Vergiftungen fünf Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, muss die 57-Jährige aus München für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Das Landgericht München I kam am Freitag zu dem Schluss, dass sie ihr Handeln wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht habe steuern können. Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ohne Behandlung bestehe eine hohe Gefahr, dass die Frau weitere schwere Straftaten begehe, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl.

Das Gericht ist überzeugt, dass die Frau 2018 bei einer Ausstellungseröffnung im Münchner Gasteig Apfelschorle vergiftet hatte. Zwei damals sieben und zehn Jahre alte Schwestern tranken davon und wurden bewusstlos. 2020 versetzte sie Limonadenflaschen in Supermärkten mit der giftigen Substanz Gamma-Butyrolacton (GBL), sogenanntem „Liquid Ecstasy“ oder K.o.-Tropfen. Zwei Frauen, die die Ware gekauft und getrunken hatten, mussten sofort medizinisch behandelt werden, einem Mann ging es nach dem Verzehr schlecht. Die Dosis der Lösungsmittel hätte nach Einschätzung von Ermittlern tödlich wirken können.

Das GBL bestellte sie laut Ermittlern im Internet. Von den Flaschen, die sie mit Gift versetzte, wurden zwei weitere verkauft - allerdings ist bislang unklar, an wen. Nach der zweiten Tat im Supermarkt kam ihr die Polizei auf die Schliche, weil sie mit einer EC-Karte gezahlt und so ihre Daten hinterlassen hatte. An den manipulierten Flaschen fand sich dann auch ihre DNA.

Im Verfahren vor dem Landgericht stellte ein Gutachter fest, dass die Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Wegen dieser war sie seit Jahrzehnten in verschiedenen Kliniken in Behandlung. Ihre Medikamente habe sie jedoch häufig eigenmächtig abgesetzt. Vor Gericht äußerte sie sich nicht zu den Vorwürfen. Sie sagte lediglich aus, dass sie eine Stimme höre, die zu ihr gesagt habe: „Ich kann dich auch zum Mörder machen.“ Die Stimme sei „schadenfroh“.

Ermittlern hatte sie kurz nach ihrer Festnahme gesagt, dass die Stimme ihr nicht die Tat befohlen habe. Jedoch seien ihre Gedanken von außen beeinflusst worden. Quelle dieser Beeinflussung sei eine Frau, die sie als „Gifthexe“ betitelte. An die Taten habe sie allenfalls dunkle Erinnerungen, sagte sie demnach. Dennoch verschickte sie im Nachhinein Botschaften unter anderem an eine Arztpraxis, in denen sie sich mit wirren Worten dazu bekannte.

In der Zeit vor dem ersten Fall hatte die 57-Jährige ihre Erkrankung nach Erkenntnissen des Gerichts mehrere Jahre lang gut im Griff. Das Krankheitsbild habe sich jedoch deutlich verschlimmert, als 2017 und 2018 ihr Vater und ihre Mutter gestorben seien. Richterin Ehrl kritisierte in der Urteilsbegründung das Umfeld der Beschuldigten. Mehrere Menschen aus ihrem Bekanntenkreis hätten mitbekommen, dass es der Frau seelisch sehr schlecht gegangen sei und hätten ebenfalls bizarre Botschaften von ihr erhalten. Dennoch habe sie niemand offen auf ihren Zustand angesprochen und aufgefordert, sich Hilfe zu holen.

© dpa-infocom, dpa:211210-99-333011/2

Ähnliche Artikel