Trier (dpa)
227 Folgeverfahren nach Schlag gegen „Cyberbunker“
Nach rund zwei Jahren geht der Cyberbunker-Prozess mit einem Urteil zu Ende. Acht Angeklagten werden mehr als 240.000 Straftaten im Darknet zur Last gelegt.
Gut zwei Jahre nach Auffliegen des „Cyberbunkers“ an der Mosel hat es bislang 227 Folgeverfahren gegen Kunden des illegalen Rechenzentrums für kriminelle Geschäfte im Darknet gegeben.
Die meisten von ihnen mussten aber eingestellt werden, weil es keine Ermittlungsansätze zur Identifizierung der Kunden gab, wie Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sagte. In einigen Verfahren seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Der Cyberbunker-Prozess geht an diesem Montag mit einem Urteil zu Ende. Acht Angeklagte müssen sich seit Oktober 2020 vor dem Landgericht Trier verantworten: Ihnen wird vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung über Jahre hinweg in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel ein Rechenzentrum für illegale Webseiten betrieben zu haben. Laut Anklage haben sie sich der Beihilfe zu mehr als 240.000 Straftaten strafbar gemacht. Die unterirdische Anlage war Ende September 2019 in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden.
Das größte Folgeverfahren aus dem Komplex Cyberbunker sei das Verfahren gegen die Betreiber der Plattform „DarkMarket“ gewesen, sagte Angerer der Deutschen Presse-Agentur. Die Plattform war im Januar 2021 als einer der weltweit größten Handelsplätze im Darknet ausgehoben worden.
Hier müssen sich ein Mann und eine Frau vom 16. Dezember an vor dem Landgericht Trier verantworten: Über „DarkMarket“ soll mit Drogen, Falschgeld sowie mit gestohlenen und gefälschten Kreditkarten gehandelt worden sein. Mindestens 320.000 Geschäfte im Wert von mehr als 140 Millionen Euro wurden laut Anklage abgewickelt.
Aus dem Verfahren zum „DarkMarket“ sei wiederum die Operation „Dark HunTOR“ hervorgegangen, in der weltweit rund 150 Festnahmen erfolgten, wie der Oberstaatsanwalt sagte. Die Aktion richtete sich gezielt gegen Anbieter und Käufer auf Darknet-Plattformen, also Online-Marktplätzen für illegale Waren. Das Darknet ist ein versteckter Teil des Internets - dort können sich Nutzer weitgehend abgeschottet und anonym bewegen. Angerer sagte, es sei derzeit nicht absehbar, ob es zu weiteren Anklagen kommen werde.
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