Ostfriesland/Lüneburg
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Seit Montag galt im Einzelhandel in Niedersachsen die 2G-Regel. Das Oberverwaltungsgericht hat sie jetzt gekippt. Bei Einzelhändlern in Ostfriesland sorgt das für Erleichterung.
Ostfriesland/Lüneburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, seitdem nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.
Dass die Regel nun zumindest vorübergehend ausgesetzt wird, bewertete der Einzelhandelsverband (EHV) Ostfriesland am Donnerstagabend sehr deutlich: „Gut so“, sagte EHV-Hauptgeschäftsführer Johann Doden zum Beschluss des OVG. Die unterschiedlichen Regeln im Lebensmittelhandel sowie im übrigen Einzelhandel seien „schlicht und erfreifend auch nicht vermittelbar gewesen“, sagte er. Bei Doden wächst nun die Hoffnung: „Der Weihnachtseinkauf kann hoffentlich nochmal richtig einsetzen.“
Aber was bedeutet der Beschluss des OVG nun für Kunden? Laut Doden gelten im Einzelhandel damit lediglich die Masken- sowie die Abstandspflicht. Den Händlern bliebe somit auch der Aufwand für Kontrollen von Impf- oder Genesenennachweisen erspart. „Wir haben immer gesagt: Das ist ein dünnes Eis, auf dem sich der Verordnungsgeber bewegt“, so Doden. Dieses Eis sei mit dem OVG-Beschluss gebrochen.
Mit Material von DPA
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