New York (dpa)

Anklage: Ghislaine Maxwell „raffinierte Sexualstraftäterin“

| 20.12.2021 17:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ghislaine Maxwell auf einem Archivfoto aus dem Jahr 2013. Foto: Rick Bajornas/Unted Nations via AP/dpa
Ghislaine Maxwell auf einem Archivfoto aus dem Jahr 2013. Foto: Rick Bajornas/Unted Nations via AP/dpa
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Ghislaine Maxwell soll Minderjährige an den US-Milliardär Jeffrey Epstein herangeführt haben, damit dieser die Mädchen missbrauchen konnte. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten.

Zum Abschluss des Prozesses gegen die Ex-Partnerin von Millionär Jeffrey Epstein hat die Anklage noch einmal schwere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben.

Ghislaine Maxwell sei „gefährlich“ und eine „raffinierte Sexualstraftäterin“, sagte Staatsanwältin Alison Moe in New York laut US-Medienberichten in ihrem Schlussplädoyer. „Sie hat ihre Opfer manipuliert und sie auf sexuellen Missbrauch vorbereitet“, zitierte die „New York Times“ die Anklägerin. Maxwell sei „schick“ und „lächelnd“ aufgetreten und habe so die mutmaßlichen Opfer, die oft aus problematischen Verhältnissen stammten, in eine Falle gelockt.

In dem Prozess gegen die langjährige Vertraute des 2019 gestorbenen Multimillionärs Epstein will die Staatsanwaltschaft die Jury davon überzeugen, dass Maxwell als Helferin eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen gespielt hat. Sie ist in sechs Punkten angeklagt, ihr drohen im Fall einer Verurteilung viele Jahre Haft. Maxwell hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und während des Prozesses auf eine Aussage verzichtet.

Sie sei „eine unschuldige Frau, zu Unrecht Verbrechen bezichtigt, die sie nicht begangen hat“, sagte Verteidigerin Laura Menninger laut „New York Times“ am Montag in ihrem Schlussplädoyer. Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf fehlerhaften Erinnerungen. Den Zeuginnen sei es nachträglich und erst Jahre später in den Sinn gekommen, dass Maxwell bei deren Ausbeutung anwesend gewesen sei.

Die Verteidiger hatten den Fall von Beginn an als juristische Abrechnung mit ihrer Mandantin dargestellt, da die Staatsanwaltschaft Epstein selbst nicht mehr belangen könne. Der 66-Jährige war während der Vorbereitung auf seinen Missbrauchsprozess im August 2019 bewusstlos in seiner Gefängniszelle gefunden und im Krankenhaus für tot erklärt worden. Ein Obduktionsbericht stellte Suizid fest.

Der ursprünglich auf sechs Wochen angesetzte Prozess gegen Maxwell könnte nun deutlich früher zu Ende gehen. Nach nur drei Wochen und zwölf Verhandlungstagen mit Zeugenaussagen wurden sechs Stunden lang die Schlussplädoyers präsentiert. Danach begann die Geschworenenjury mit ihrer Beratung. Sie soll am Dienstag fortgesetzt werden. Laut CNN haben die Geschworenen bis Mittwoch Zeit für ihre Gespräche, um noch vor der Weihnachtspause eine Entscheidung zu treffen. Möglich seien aber auch weitere Beratungen in der darauffolgenden Woche.

© dpa-infocom, dpa:211220-99-456674/5

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