München (dpa)

Wiesn im Sommer? Deutsche sind unentschieden

| 08.01.2022 12:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Menschenmassen: Wiesn-Besucher feiern 2016 im Hacker-Festzelt auf dem Oktoberfest. Foto: Matthias Balk/dpa
Menschenmassen: Wiesn-Besucher feiern 2016 im Hacker-Festzelt auf dem Oktoberfest. Foto: Matthias Balk/dpa
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Ein Oktoberfest coronabedingt schon im August? Das können sich 40 Prozent der Befragten nicht vorstellen - 31 Prozent finden die Idee dagegen gut.

Ein wegen Corona auf den Sommer vorgezogenes Oktoberfest können sich viele Deutsche noch nicht so richtig vorstellen. 40 Prozent der Befragten haben sich in einer Umfrage gegen eine Vorverlegung der Wiesn ausgesprochen.

Allerdings finden auch immerhin 31 Prozent die Idee tendenziell gut, wie die Befragung es Instituts Civey im Auftrag der „Augsburger Allgemeinen“ ergab (Samstagausgabe). Unentschieden sind demnach 29 Prozent der Befragten.

Stadt München prüft Vorschlag

Die Stadt München prüft derzeit eine Vorverlegung des weltgrößten Volksfestes, um eine erneute Absage wegen der Pandemie zu verhindern. Ein Arbeitskreis der Stadtratsfraktionen will in der neuen Woche die Argumente ausloten. Bisher ist die Wiesn für dieses Jahr vom 17. September bis 3. Oktober angesetzt.

Prominenter Befürworter einer Sommer-Wiesn ist seit längerem Bayerns Vize-Regierungschef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern. „Wir sollten unsere Feste dieses Jahr insgesamt mehr im Sommer konzentrieren“, sagte Aiwanger der Zeitung. Wie es im Herbst mit Corona weitergeht, sei kaum kalkulierbar.

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner hatte dagegen zuletzt gesagt: „Für mich persönlich ist ein Oktoberfest im Juli kaum denkbar. Und im August sind in Bayern die Sommerferien.“ Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern hatte die Sommer-Idee kritisch beurteilt. Der Sommer sei einzige Phase, in der rund 30.000 Polizistinnen und Polizisten im Freistaat in großem Umfang Urlaub nehmen und Überstunden abbauen könnten.

© dpa-infocom, dpa:220108-99-633713/2

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