Berlin (dpa)
Kabinett bringt Rahmen für neue Quarantäneregeln auf den Weg
Mit Blick auf die rasante Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante hatten Bund und Länder letzte Woche neue Regelungen beschlossen. Diese bekommen jetzt einen rechtlichen Rahmen.
Das Bundeskabinett hat den Rechtsrahmen für die vorgesehenen neuen Corona-Quarantäneregeln auf den Weg gebracht.
Damit solle künftig gelten: „Wer geboostert ist, muss selbst als Kontaktperson bei einer Infektion nicht mehr in Quarantäne“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch. Dies gelte auch für die Omikron-Variante. Damit machten Booster-Impfungen gleich doppelt Sinn: „Es macht den Alltag leichter. Und es schützt vor Infektion oder schwerer Erkrankung.“
Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche grundsätzlich vereinbart. Eine entsprechende Verordnung, die das Kabinett jetzt beschlossen hat, soll festlegen, welche generellen Ausnahmen es von einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten und von einer Isolation als selbst Infizierter geben kann, wenn man geimpft oder genesen ist. Die Verordnung soll an diesem Donnerstag in den Bundestag kommen, am Freitag soll sich der Bundesrat abschließend damit befassen. In Kraft treten soll sie voraussichtlich am Samstag. Letztlich umgesetzt werden die Regeln dann von den Ländern.
Kürzere Quarantäne
Generell sollen Absonderungszeiten verkürzt werden. Dafür soll auch das Robert Koch-Institut (RKI) am Freitag aktualisierte Empfehlungen veröffentlichen. Laut einem RKI-Entwurf sollen sich Quarantäne und Isolierung an einer „Sieben-Tage-Regel“ orientieren: Sie können nach sieben Tagen enden, wenn man sich mit einem PCR- oder Schnelltest „freitestet“. Ohne Test sollen sie künftig zehn Tage dauern.
Die Regelungen sollen unabhängig von der Virusform gelten. Bisher können Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten. Wenn es sich etwa um Omikron handelt, gibt es auch für Geimpfte keine Ausnahmen.
Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll die Isolierung ebenfalls sieben Tage dauern - aber zum Abschluss verpflichtend mit einem genaueren negativen PCR-Labortest bestätigt werden. Zudem muss man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein. Für Kinder in Schulen und Kitas soll die Quarantäne als Kontaktperson fünf Tage dauern, mit abschließendem PCR- oder Schnelltest.
Die Quarantäne-Verkürzungen sollen wichtige Versorgungsbereiche auch für den Fall stark steigender Infiziertenzahlen am Laufen halten.
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