Hamburg (dpa)
Mutter wegen Kriegsverbrechen vor Gericht
Eine 39-Jährige aus Schleswig-Holstein reist 2016 mit ihrem Sohn ins IS-Gebiet. Knapp zwei Jahre später stirbt der 15-Jährige als Kämpfer der Terrormiliz. In Hamburg war heute Prozessbeginn.
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat ein Prozess gegen eine 44-Jährige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Kriegsverbrechen begonnen.
Die Schleswig-Holsteinerin aus Bad Oldesloe soll im Sommer 2016 mit ihrem damals noch 13-jährigen Sohn nach Syrien gereist sein und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben, wie eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung sagte. Am 23. Februar 2018 kam der Sohn bei einem Bombenangriff ums Leben. Der Familienvater soll bereits 2015 als Kämpfer zum IS nach Syrien gegangen sein.
Weitere Anklagepunkte gegen die 44-Jährige sind die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Nach dem Tod ihres Sohnes habe die Angeklagte ihren älteren Sohn in Deutschland aufgefordert, sich über den „Märtyrertod“ seines Bruders zu freuen. Sie selbst habe dem IS bis zu dessen militärischer Niederlage die Treue gehalten und sich erst im Februar 2019 zusammen mit ihrem Mann kurdischen Kräften ergeben. Die Angeklagte wurde nach ihrer Rückkehr am 24. März 2021 von Beamten des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein am Flughafen in Berlin festgenommen. Über den Verbleib des Mannes ist nichts bekannt.
Verteidiger Martin Heising sagte, seine Mandantin werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Frau mit blonden, zusammengesteckten Haaren und einem weißen Kapuzenshirt gab lediglich ihre Personalien an. Auf die Frage nach ihrem Beruf sagte sie: „ohne“. In einer Eröffnungserklärung widersprach der Verteidiger den Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft aus der Aktenlage. Die Angeklagte sei keine „Terroristin hochideologisierter Art“ gewesen, die sich für die Interessen des IS geopfert habe. Sie habe lediglich mit ihrem Mann, den sie bereits 1993 als 15-Jährige geheiratet habe, zusammenleben wollen.
Der Ehemann sei 2015 ohne ihre Kenntnis nach Syrien gegangen. Sie habe erfahren, dass er dort verletzt worden sei, und habe sich entschlossen, ihm nachzureisen, erklärte Heising. Seine Mandantin habe damals zwar in einem islamischen Umfeld gelebt, aber „gar keine Sympathie für den IS“ gehabt. Anders als von der Bundesanwaltschaft dargestellt, sei ihr Mann auch kein Kämpfer, sondern „tatsächlich eher Koch gewesen“. Die gesamte Schleusung von Frau und Sohn habe er organisiert. Laut Anklage war der Mann in gehobener Position für die Terrormiliz aktiv.
Die Angeklagte hatte laut Bundesanwaltschaft nicht direkt von der Türkei in das Gebiet des IS einreisen können. Darum ging sie zunächst in die nördliche Provinz Idlib, wo sie sich einer anderen islamistischen Miliz, der Jund al-Aqsa, anschloss. Ihren Sohn habe sie der Miliz bereitwillig als Rekruten zur Verfügung gestellt. Der inzwischen 14-Jährige habe eine militärische Ausbildung erhalten. In jener Zeit habe es Kämpfe mit rivalisierenden Milizen und mit Regierungstruppen gegeben. Der Sohn sei an Straßensperren und als Wache eingesetzt worden. Mindestens einmal sei er durch Beschuss in Lebensgefahr geraten.
Im Februar 2017 habe sich die Jund al-Aqsa mit dem IS verbündet und die Angeklagte hätte mit ihrem Sohn in die IS-Hochburg Rakka weiterreisen können. Der Junge habe eine religiös-ideologische Ausbildung und - nach seinem 15. Geburtstag - auch eine Ausbildung zum Kämpfer bekommen. Die Angeklagte habe für ihren Ehemann den Haushalt geführt und Geld vom IS bekommen. Sie habe ein Gewehr besessen und sei mit einem Sprengstoffgürtel ausgestattet gewesen. Später habe sich die Familie mit den Truppen des IS in den Osten Syriens zurückgezogen. Dort sei der Sohn infolge eines Bombenangriffs auf ein Haus in der Nachbarschaft gestorben.
Verteidiger Heising erklärte, seine Mandantin habe um ihren Sohn getrauert. So wie man in Deutschland sage, der Gestorbene sei nun an einem besseren Ort, tröste man sich in islamischen Gesellschaften mit dem Glauben an einen Märtyrertod. Dabei müsse ein Schahid (Märtyrer) nicht unbedingt ein Kämpfer gewesen sein. Es könne auch jemand so genannt werden, der unter Trümmern gestorben sei. Die Aufforderung der Mutter an ihren älteren Sohn, sich über den Märtyrertod des Bruders zu freuen, sei nicht Ausdruck einer ideologischen Gesinnung gewesen, sondern vielmehr ein Ausdruck der Verarbeitung von Trauer. Sie habe auch Scham empfunden, ihren Sohn an diesen Ort gebracht zu haben.
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