Washington (dpa)

Gericht blockiert Bidens „Impfpflicht light“ für Firmen

| 13.01.2022 18:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Will neben den Schnelltests den US-Bürgern auch hochwertige Masken gratis zur Verfügung stellen: Joe Biden. Foto: Andrew Harnik/AP/dpa
Will neben den Schnelltests den US-Bürgern auch hochwertige Masken gratis zur Verfügung stellen: Joe Biden. Foto: Andrew Harnik/AP/dpa
Artikel teilen:

Die Impf- oder Testpflicht sollte für gut 80 Millionen Angestellte in den USA gelten. Doch der Supreme Court macht US-Präsident Joe Biden vorerst einen Strich durch diese Rechnung.

In den USA hat das Oberste Gericht eine von US-Präsident Joe Bidens Regierung verfügte Impf- oder Testpflicht in größeren Firmen vorerst gestoppt.

Die nicht vom Parlament, sondern auf administrativem Weg erlassene Regelung, die für mehr als 80 Millionen Arbeitnehmer gelten würde, überschreite wahrscheinlich die Kompetenz der zuständigen Behörde, erklärte der Supreme Court. Damit müssen Firmen mit mehr als 100 Angestellten zunächst nicht dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter entweder vollständig geimpft sind oder regelmäßig getestet werden. Auch eine Pflicht zum Tragen von Masken ist damit fürs Erste gestoppt.

Die Regelung für Unternehmen wurde als wichtiges Druckmittel der Regierung gesehen, Angestellte angesichts der aufwendigen und regelmäßigen Tests zu einer Immunisierung zu bewegen, um die Impfquote in den USA zu steigern. Dort sind bislang knapp 63 Prozent der Bevölkerung - oder rund 208 Millionen Menschen - vollständig gegen das Virus geimpft. Von ihnen haben nur rund 77 Millionen, oder 37 Prozent, zusätzlich eine Auffrischungsimpfung bekommen.

Biden erklärte, er sei „enttäuscht“ von der Gerichtsentscheidung, eine „lebensrettende“ und durch wissensschaftliche Erkenntnise gestützte Regelung zu blockieren. Er werde weiter für Impfungen werben und appelliere an Arbeitgeber, „das Richtige zu tun, um die Gesundheit und die Wirtschaft der Amerikaner zu schützen“, so Biden.

In einer weiteren Entscheidung zu einer Impfpflicht für medizinisches Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die mit Bundesmitteln unterstützt werden, gab das Oberste Gericht der Regierung Recht. Die Regierung sei anhand der geltenden Rechtslage befugt, für die Gesundheit und Sicherheit der Patienten der Programme Medicare und Medicaid zu sorgen, hieß es. Damit gilt für die allermeisten Gesundheitseinrichtungen eine Corona-Impfpflicht.

Die Impfpflicht für größere Unternehmen hätte eigentlich seit dieser Woche gelten sollen. Mehrere republikanisch geführte Staaten und Geschäftsleute hatten dagegen geklagt. Nun geht die Regelung zur abschließenden Prüfung wieder zurück an eine niedrigere Instanz.

Die Entscheidung des Supreme Courts geht auf die konservative Mehrheit des neunköpfigen Gerichts zurück. Die drei liberaleren Richter schrieben in einer abweichenden Meinung, dass die zuständige Behörde (OSHA) angesichts der großen Gefahr, die von der Pandemie ausgehe, mit ihrer Anordnung einer Impf- oder Testpflicht durchaus im Recht gewesen sei. Die Aufgabe der Behörde sei es, Angestellte vor „schweren Gefahren“ zu schützen. OSHA gehe davon aus, dass die Regelung im nächsten halben Jahr rund 6500 Todesfälle und 250 000 Krankenhauseinlieferungen verhindern werde. „Und es gibt keinen Grund, das zu bestreiten“, schrieben die Richter.

Die konservativen Richter betonten in einer Begründung, dass sie nicht über die Berechtigung einer Impfpflicht an sich befunden hätten, sondern über eine Frage der Gewaltenteilung: War die Anordnung rechtmäßig und ist die Bundesbehörde dafür zuständig? „Dieses Gericht ist keine Gesundheitsbehörde“, schränkten die Richter ein. In Fragen der Gesundheitsvorsorge hätten Bundesstaaten und Kommunen aber weitgehende Befugnisse. Die Pandemie dauere bereits seit zwei Jahren an, aber der Kongress in Washington habe nicht dafür gestimmt, OSHA oder einer anderen Bundesbehörde die Macht zu verleihen, eine Impfpflicht anzuordnen, erklärten die Richter.

„Die Frage, die uns vorliegt, ist nicht, wie auf die Pandemie zu antworten ist, sondern wer die Befugnis hat, das zu tun“, schrieben sie. „Die Antwort ist klar: Nach heutigem Recht liegt diese Macht bei den Bundesstaaten und dem Kongress, nicht bei OSHA“, schrieben sie.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-699623/7

Ähnliche Artikel