Lüneburg (dpa)
Drei Morde: Lebenslang mit Sicherungsverwahrung
Der 35-jährige Angeklagte hat im Prozess geschwiegen. Ihm wird zur Last gelegt, seine Freundin und deren Kinder getötet zu haben.
Ein 35 Jahre alter Bremer ist wegen des Mordes an seiner Freundin und deren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Das Lüneburger Landgericht stellte am Dienstag die besondere Schwere der Schuld nach der Tat im Mai 2020 im niedersächsischen Bispingen fest, zu der auch die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens gehörte. Damit kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.
Der Verteidiger des Bremers stellte lediglich die Sicherungsverwahrung in Zweifel. Der Angeklagte blieb bei seinem Schweigen (Az. 27 Ks 11/21). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zuvor zeigte ein psychiatrischer Gutachter die Entwicklung des Beschuldigten in einer zerrütteten Familie auf, der schon in der Kindheit zu Gewalt neigte und immer wieder durch Strangulieren auffiel. Mit 15 Jahren kam er für zwölf Jahre in den Maßregelvollzug.
Die Leichen der 35-Jährigen und ihres vierjährigen Sohnes wurden damals im Haus der Frau im Heidekreis entdeckt. Die Leiche der elfjährigen Tochter wurde später an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen gefunden. Der tatverdächtige Deutsche war nicht der Vater der Kinder. Die beiden Väter und die Großmutter treten als Nebenkläger auf.
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