London (dpa)
Entscheidung zu Berufungsantrag von Julian Assange erwartet
Dem Whistleblower Assange droht die Auslieferung an die USA. Ein Auslieferungsverbot wurde vom Londoner High Court im Dezember aufgehoben. Nun könnte bald die Entscheidung über die Berufung fallen.
Im Rechtsstreit um den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange rechnen dessen Unterstützer am kommenden Montag mit einer Entscheidung über seinen Berufungsantrag.
Der Londoner High Court hatte im Dezember ein zuvor erteiltes Auslieferungsverbot aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun beim obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, überprüfen lassen. Ob ihm das erlaubt wird, soll demnach nun am Montag (24. Januar) entschieden werden.
„Der UK High Court wird am Montagmorgen seine Entscheidung verkünden, ob er Assange erlaubt, gegen die Entscheidung zur Auslieferung in die USA vor dem Supreme Court wegen rechtlicher Gründe von allgemeiner öffentlicher Bedeutung Berufung einzulegen“, hieß es in einer Mitteilung der Initiative Don't Extradite Assange. Seine Verlobte Stella Moris werde vor Ort sein und eine Erklärung abgeben, so die Mitteilung weiter.
Ende des Rechtsstreits nicht in Sicht
Sollte der Berufungsantrag am Montag abgelehnt werden, bedeute das noch nicht das Ende des Rechtsstreits, sagte Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Die Entscheidung würde dann aber zunächst bei der britischen Innenministerin Priti Patel liegen. Sollte sie dem US-Auslieferungsantrag zustimmen, könne dagegen ebenfalls wieder vor Gericht Berufung eingelegt werden.
Die US-Justiz wirft dem 50 Jahre alten Australier vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan sowie eine riesige Zahl diplomatischer Depeschen gestohlen und auf der Internetplattform Wikileaks veröffentlicht zu haben. Damit sei das Leben amerikanischer Informanten in vielen Ländern in Gefahr gebracht worden. Für die US-Ermittler ist Assange ein Spion. Ihm droht ein Strafmaß von bis zu 175 Jahren. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.
© dpa-infocom, dpa:220121-99-801692/2