Berlin (dpa)

Erneute Verfassungsbeschwerde gegen Klimagesetz

Martina Herzog, Fatima Abbas und Marco Krefting, dpa
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Von Martina Herzog, Fatima Abbas und Marco Krefting, dpa
| 26.01.2022 10:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
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Die Verschärfungen des deutschen Klimaschutzgesetzes geht einigen nicht weit genug. Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe ist in Karlsruhe nun eine weitere Beschwerde eingegangen.

Neun Jugendliche und junge Erwachsene wollen mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe vor dem Bundesverfassungsgericht eine weitere Verschärfung der deutschen Klimaschutzpolitik erkämpfen.

„Wir haben eben nur diesen einen Planeten“, sagte die jüngste Beschwerdeführerin, die 13-jährige Marlene aus München der Deutschen Presse-Agentur. „Es geht um meine Zukunft und wir haben nichts anderes.“ Wie auch die weiteren minderjährigen Beschwerdeführer wird sie von ihren Erziehungsberechtigten vertreten.

Die jungen Beschwerdeführer im Alter von 13 bis 26 Jahren waren nach Angaben der Umwelthilfe bereits am vorigen Klimaschutz-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt, das zu einem wegweisenden Beschluss im vergangenen Frühjahr führte. Damit verpflichtete das Gericht die Bundesregierung zu mehr und vor allem frühzeitigeren Anstrengungen für den Klimaschutz.

Deutliche Kritik an Ampel

Die juristische Argumentation der neuen Beschwerde ist ähnlich wie in diesem früheren Verfahren: Die Beschwerdeführer seien in ihren Freiheitsrechten bedroht, argumentiert Anwalt Remo Klinger, der sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes beruft. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“, steht dort. Nach Angaben der Umwelthilfe (DUH) ist die neue Beschwerde bereits am Dienstag nach Karlsruhe zugestellt worden.

Deutliche Kritik üben Beschwerdeführer und DUH auch an der neuen Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP. Sie sei in der Pflicht, Sofortmaßnahmen gegen die Erderhitzung zu ergreifen, forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dazu gehörten etwa Tempolimits, eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude und der stärkere Schutz von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen. „Wenn sich diese Bundesregierung solchen konkreten Maßnahmen verweigert, müssen wir diese auf dem Klageweg durchsetzen“, erklärte Resch.

Im Pariser Klimaschutzabkommen haben sich Deutschland und zahlreiche andere Staaten das Ziel gesetzt, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten, möglichst aber auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Das „Restbudget“ an klimaschädlichen Gasen, das absehbar noch zur Verfügung steht, wenn die Erde sich nicht stärker erhitzen soll, sei endlich, schreibt Anwalt Klinger. Je später die Bundesregierung handele, desto höher auch das „Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen“.

Mehr Extremwetterereignisse drohen

Auch die noch unter der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossenen Verschärfungen des Klimagesetzes reichten nicht aus, heißt es in der Beschwerde. „Das ist der zentrale Vorwurf: Die Reform orientiert sich weiterhin nicht an den Aussagen der Wissenschaft zum verbleibenden CO2-Budget“, sagte Klinger der dpa.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen gefordert hatte, wurde das Zieljahr für Klimaneutralität in Deutschland von 2050 auf 2045 vorgezogen. Das bedeutet, dass dann alle Treibhausgase vermieden oder ausgeglichen werden müssen. Auch das Emissionsziel für 2030 wurde hochgeschraubt und es wurden erstmals Ziele für die Zeit nach 2030 festgelegt.

Das reiche auch im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht aus, heißt es in der Beschwerde. Nach einem im August veröffentlichten Bericht des Weltklimarats (IPCC) beschleunigt sich die Erderwärmung, in der Folge drohten mehr Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen und Hitze.

Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist nicht genau vorhersehbar. Für die Dauer von Verfahren gibt es keine festen Fristen. Bei Verfassungsbeschwerden dauerten die Verfahren im Schnitt der Jahre 2011 bis 2020 nach Angaben des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe in 80 Prozent der Fälle ein Jahr. Anwalt Remo Klinger geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Gericht innerhalb eines Jahres über die aktuelle Beschwerde entscheiden könnte.

„Interessiert die Leute meist nicht so, was Kinder sagen“

Zur Einordnung: Das Bundesklimaschutzgesetz wurde am 12. Dezember 2019 erlassen. Gut einen Monat später stellten junge Klimaaktivisten, Umweltverbände und Betroffene des Klimawandels aus Südasien ihre Verfassungsbeschwerden vor. Der Erste Senat entschied darüber am 24. März 2021 - also mehr als ein Jahr später. Verkündet wurde der Beschluss wiederum mit rund einem Monat Verzögerung am 29. April.

Dieses frühere Verfahren hat die heute 13-jährige Marlene nach Angaben der Umwelthilfe mit einem Brief an Geschäftsführer Jürgen Resch mit ins Rollen gebracht. 2019 schrieb sie ihm, ob es nicht möglich wäre, die Bundesregierung zu verklagen.

„Ich habe Nachrichten gesehen und nicht verstanden, warum die Politiker so wenig tun“, sagt sie zur Begründung. Dass der Brief etwas auslösen würde, habe sie nicht erwartet. „Es interessiert die Leute meist nicht so, was Kinder sagen. Oft heißt es von Erwachsenen: Das geht eben nicht.“ Als es geklappt habe mit der ersten Beschwerde, habe sie sich auch mehr mit dem Klimawandel beschäftigt. „Von den juristischen Fragen habe ich aber nicht so viel Ahnung“, räumt sie ein.

© dpa-infocom, dpa:220126-99-855348/3

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