Warschau (dpa)
Polen: Ermittlungen nach Tod einer Schwangeren
Vermutlich wegen der strengen Abtreibungsgesetze im Land haben Ärzte in Polen offenbar einer schwangeren Frau lebensrettende Hilfe verweigert. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Nach dem Tod einer Schwangeren in Polen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Die Abteilung für medizinische Kunstfehler ermittele gegen die drei Kliniken, in denen die 37-Jährige zuletzt behandelt worden war, teilte die Staatsanwaltschaft in Kattowitz am Donnerstag mit.
Die Familie der dreifachen Mutter erhebt schwere Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte. Demnach hätten diese wegen des strengen Abtreibungsgesetzes in Polen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten.
Wie die Schwester der Verstorbenen auf sozialen Medien schrieb, sei die 37-Jährige aus dem südpolnischen Czestochowa im ersten Trimester mit Zwillingen schwanger gewesen, als sie Ende Dezember wegen Bauchschmerzen und Erbrechen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Demnach hätten die Ärzte am 23. Dezember das Absterben des einen Zwillings im Mutterleib festgestellt, den Fötus aber nicht entfernt. Sieben Tage später sei auch der zweite Zwilling im Mutterleib abgestorben. Kurz nach der Entfernung beider Föten sei die Frau an einer Sepsis erkrankt. Ihr Zustand verschlechterte sich ständig, bis sie am 25. Januar starb.
Abwartende Haltung
In einer Erklärung des Krankenhauses zu dem Fall heißt es: „Nach dem Tod des ersten Kindes am 23. Dezember wurde eine abwartende Haltung eingenommen, um eine Chance zu haben, das zweite Kind zu retten.“ Trotz der Bemühungen der Ärzte sei dies aber nicht gelungen. Nach dem Absterben des zweiten Fötus habe man entschieden, die Schwangerschaft zu beenden.
Der Fall weckt Erinnerungen an das Schicksal einer 30-jährigen Schwangeren aus Pszczyna. Sie war im vergangenen November an einer Sepsis gestorben, nachdem die Ärzte gewartet hatten, bis der geschädigte Fötus im Mutterleib von selbst abstirbt.
Vor einem Jahr war in Polen nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.
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