Oslo (dpa)

Massenmörder Breivik scheitert mit Antrag auf Haftentlassung

| 01.02.2022 17:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Anders Behring Breivik muss im Gefängnis bleiben. Foto: Ole Berg-Rusten/NTB/dpa
Anders Behring Breivik muss im Gefängnis bleiben. Foto: Ole Berg-Rusten/NTB/dpa
Artikel teilen:

Ist Anders Behring Breivik rund ein Jahrzehnt nach den Schreckenstaten von Oslo und Utøya noch eine Gefahr für die Gesellschaft? Mit dieser Frage hat sich ein norwegisches Gericht beschäftigt. Das Urteil ist eindeutig.

Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik kommt in Norwegen nicht auf freien Fuß. Ein entsprechender Antrag des Utøya-Mörders auf Haftentlassung auf Bewährung wurde abgewiesen, wie das Bezirksgericht Telemark am Dienstag mitteilte.

Der 42-Jährige will dagegen in Berufung gehen, wie sein Verteidiger Øystein Storrvik den norwegischen Sendern NRK und TV2 mitteilte. Dem einstimmigen Urteil zufolge halten die Richter Breivik weiterhin für gefährlich. Er habe Verbrechen begangen, die in der norwegischen Rechtsgeschichte beispiellos seien und vertrete heute dieselben ideologischen Standpunkte wie 2011. Das Gericht habe keine Zweifel daran, dass er auch heute noch in der Lage sei, neue schwere Verbrechen zu begehen.

Schlimmste Gewalttaten der Nachkriegsgeschichte

Breivik hatte am 22. Juli 2011 insgesamt 77 Menschen ermordet. Zunächst zündete er eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel und tötete dabei acht Menschen. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 vor allem junge Menschen starben. Die Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte.

Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive. Im Sommer 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Verwahrung bedeutet in Norwegen im Gegensatz zu einer normalen Gefängnisstrafe so viel wie eine zeitlich unbegrenzte Strafe: Sie kann alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.

Das norwegische Recht räumt Verurteilten jedoch ein, nach Ablauf der Mindestdauer ihrer Strafe eine Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Das hatte Breivik im September 2020 getan. Vor zwei Wochen wurde in einer zum Gerichtssaal umfunktionierten Turnhalle der Haftanstalt Skien, etwa 130 Kilometer südwestlich von Oslo, drei Tage lang verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Ablehnung. Verteidiger Storrvik schlug dagegen vor, seinen Mandanten unter Bedingungen der Strafbehörden auf Bewährung freizulassen. Breivik selbst behauptete, der Gewalt abgeschworen zu haben. Er sei aber weiter Nationalsozialist. Zudem beschwerte er sich über seine Haftbedingungen. Er sitzt seit knapp zehn Jahren in Isolation.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-934210/3

Ähnliche Artikel