Berlin (dpa)
Auslands-Hinweise durchkreuzten viele Anschlagspläne
In den vergangenen zehn Jahren konnten einige geplante Terroranschläge verhindert werden. Bei fast der Hälfte spielten Hinweise aus dem Ausland eine Rolle.
Ohne Hinweise ausländischer Partner wären etliche geplante Terroranschläge der vergangenen Jahre in Deutschland womöglich nicht verhindert worden.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden seit 2011 durch die Sicherheitsbehörden in Deutschland insgesamt 13 Anschläge vereitelt, drei weitere Anschlage scheiterten aus technischen Gründen. „In sechs dieser Fälle waren Erkenntnisse von ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden von wesentlicher Bedeutung für die Verhinderung“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des CDU-Abgeordneten Christoph de Vries.
Die aus dem Ausland übermittelten Erkenntnisse seien entweder erst der Auslöser für Ermittlungen gewesen oder hätten zumindest einen „herausragenden Beitrag“ geleistet, schreibt das Bundesinnenministerium in der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nach dem Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes war beispielsweise im Juni 2018 in Köln-Chorweiler ein Ehepaar festgenommen worden, das ein Bombenattentat mit dem tödlichen Gift Rizin vorbereitete. Unweit der Wohnung der Islamisten befindet sich die Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
„Es bestätigt sich der Eindruck, dass die Sicherheit unseres Landes bei der Vereitelung islamistischer Terroranschläge vielfach in den Händen ausländischer Partnerdienste liegt“, sagte de Vries. Die deutschen Sicherheitsbehörden seien zwar sehr gut aufgestellt und hoch motiviert. Sie bräuchten im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität aber auch ausreichende rechtliche Befugnisse und technische Möglichkeiten für eine effektive Gefahrenabwehr. Dazu gehört aus Sicht des CDU-Abgeordneten auch die Beobachtung und Auswertung verschlüsselter Kommunikation über Messenger-Dienste wie Whatsapp. Wer wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Einsatz von Instrumenten wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung in einem rechtlich engen Rahmen versage, „handelt grob unverantwortlich und sorgt dafür, dass unsere Sicherheitsbehörden blind werden“.
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