München/Augsburg (dpa)
Mutmaßlicher russischer Raketenspion: „Ich bin kein Agent“
In München steht ein Wissenschaftler vor Gericht, der an der Augsburger Uni für den russischen Geheimdienst spioniert haben soll - für 2500 Euro. Jetzt äußert sich der Angeklagte.
Er soll an der Universität gearbeitet und für den russischen Geheimdienst spioniert haben: In einem Spionage-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat der Angeklagte allerdings jede Absicht bestritten.
„Ich bin kein Agent“, sagte der bis 2021 als Wissenschaftler an der Uni Augsburg tätige Russe zum Prozessauftakt am Donnerstag. „Die letzten acht Monate, die waren für mich einfach ein Horror.“ Er könne jetzt sein „ganzes Leben durchstreichen“, sagte er. „Mein Leben, meine Karriere, alles ist weg.“
Der 30-Jährige ist wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt, wegen der Zusammenarbeit mit dem „Geheimdienst einer fremden Macht“, wie es in der Anklage heißt. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der russische Geheimdienst über ihn vor allem Informationen über die europäische Trägerrakete Ariane bekommen wollte.
Anklage: Daten auf USB-Stick übergeben
Laut Anklage übergab der Mann einem Mitarbeiter des russischen Generalkonsulates in München - für insgesamt 2500 Euro - mehrfach wissenschaftliche Artikel, die öffentlich im Internet zugänglich waren. Zum Teil nutzte er einen Uni-Zugang, um die Artikel auf USB-Sticks zu ziehen. Die Treffen zur Übergabe der Sticks fanden in verschiedenen Burger- und Steak-Restaurants in Augsburg statt.
Das bestreitet der 30-Jährige nicht. Er habe aber nicht gewusst, dass der damalige Mitarbeiter, dem er laut Anklage der Bundesanwaltschaft Informationen übergeben haben soll, Geheimdienstmitarbeiter gewesen sei. Und über seine eigene Arbeit an der Uni habe er nie mit ihm gesprochen.
„Ich habe mir nie Gedanken gemacht, dass er ein Mitarbeiter von einer Agentenorganisation sein könnte“, sagte der Angeklagte. „Keiner hat mich gefragt, ob ich für eine Geheimorganisation arbeiten möchte. Wenn mich jemand danach fragen würde - dann würde ich sofort Nein sagen.“
Im Juni 2021 wurde der Angeklagte festgenommen, fast zeitgleich wurde ein Mitarbeiter des russischen Generalkonsulates in München ausgewiesen und zur „Persona non grata“ - zur unerwünschten Person - erklärt. Das Auswärtige Amt wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob es sich bei dem ausgewiesenen Diplomaten um die Kontaktperson des Angeklagten handelte.
Der „Spiegel“ berichtete im Januar unter Berufung auf „mit dem Vorgang vertraute Personen“, dass der Mann nur zum Schein als Diplomat akkreditiert, aber tatsächlich hauptamtlicher Mitarbeiter des russischen Auslandsgeheimdiensts SWR gewesen sein soll. Er sei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts aufgeflogen. Zur Frage, ob es sich dabei um das nun vor dem Münchner Gericht verhandelte Verfahren handelte, äußerte sich das Auswärtige Amt ebenfalls nicht.
Er könne sich nicht vorstellen, dass der russische Geheimdienst Interesse an Informationen hat, die ohnehin öffentlich zugänglich sind. Artikel über die Ariane-Rakete, seien bei „Wikipedia“ zu finden.
Den Diplomaten habe er zufällig bei einem Ausflug mit Freunden kennengelernt. Danach hätten sie sich auf ein Bier verabredet, bei dem der Mann aus dem Konsulat von einer Bekannten berichtete, die in Luftfahrt-Projekte habe investieren wollen.
Anwalt: Vorwurf aus der Zeit gefallen
Der Anwalt des Angeklagten betont in einer kurzen Erklärung, dass es sich bei den Informationen, die sein Mandant übergab, nicht um Geheimnisse handelte. „Er sitzt einzig hier, weil er wissenschaftliche Artikel und Berichte, die für jedermann zugänglich waren, auf Sticks kopiert hat“, sagte er. Der Vorwurf der Anklage wirke darum „in Zeiten von Cybercrime und in Zeiten des Internets merkwürdig aus der Zeit gefallen“. Denn: „Man kann getrost davon ausgehen, dass auch der russische Nachrichtendienst einen Internetanschluss hat.“
Spionagefälle landen eher selten vor Gericht. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums wurde in den Jahren 2016 bis 2020 im Freistaat nur ein Angeklagter im Bereich der klassischen Spionage (in Abgrenzung vor allem zur Wirtschaftsspionage) verurteilt - und zwar im Jahr 2018.
Auch die Bundesanwaltschaft, die - wie auch im Münchner Fall - herausgehobene Fälle an Gerichten überall in Deutschland zur Anklage bringt, zählt nur etwas mehr als eine Handvoll Anklage in den vergangenen Jahren.
Nach Auffassung des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2020 haben Spionagetätigkeiten in Deutschland mindestens das Niveau des Kalten Krieges erreicht. Die Bundesrepublik sei ein attraktives Ziel insbesondere für Agenten aus Russland, China, dem Iran und der Türkei, sagte Bundesamts-Chef Thomas Haldenwang 2020 im Bundestag.
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