Wesel (dpa)
Strafverfahren nach Autounfall am Rhein
Nach dem Sturz eines mit fünf jungen Männern besetzten Autos in den Rhein sind die drei Opfer identifiziert worden. Der Fahrer muss sich auf ein Strafverfahren einstellen.
Nach dem Sturz eines Autos in den Rhein mit drei Toten hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den 20-jährigen Fahrer eingeleitet.
Ermittelt werde wegen fahrlässiger Tötung und diverser Verkehrsdelikte, sagte der zuständige Staatsanwalt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Dabei stünden die Ermittler aber noch ganz am Anfang. Ob der Wagen mit den insgesamt fünf jungen Männern in Wesel zu schnell unterwegs war oder technische Defekte hatte, sei noch offen, sagte der Staatsanwalt. Der 20-jährige befinde sich auf freiem Fuß.
Bei dem Unglück waren am Montagabend fünf junge Männer bei einer gemeinsamen Autofahrt am Weseler Hafen in den Rhein gestürzt. Zwei von ihnen - der 20-jährige Fahrer und ein 17-Jähriger - konnten sich retten, drei Männer konnten jedoch nur tot von der Rückbank des Wagens geborgen werden.
Die Todesursache und Identität der drei Opfer stünden nach der Obduktion der Leichen fest, teilte die Polizei mit. Es handele sich um drei junge Männer aus Wesel im Alter von 16, 18 und 19 Jahren. Alle drei seien ertrunken. Der Wagen war ein Dreitürer, für die jungen Männer auf der Rückbank habe es also keine Ausstiegsmöglichkeit gegeben.
Medienberichte, wonach der Fahrer mit dem Wagen vor dem Sturz in den Fluss „gedriftet“ haben könnte, hatte auch ein Polizeisprecher bereits als verfrüht zurückgewiesen: „Das wäre alles Spekulation.“ Es gebe viele denkbare Möglichkeiten. Unter „driften“ versteht man eine Fahrweise, bei der das Fahrzeug sich seitlich zur eigenen Längsachse fortbewegt. In Wesel gehe die Suche nach den Ursachen für das Unglück weiter, so der Polizeisprecher.
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