Köln/Mainz (dpa)
ARD und ZDF setzen Berichterstattung aus Moskau aus
Russlands Präsident schränkt die unabhängige Berichterstattung immer weiter ein. Deutsche und internationale Sender reagieren. Das Auswärtige Amt warnt auch Privatpersonen vor kritischen Äußerungen.
ARD und ZDF setzen die Berichterstattung aus ihren Moskauer Studios vorerst aus. Damit reagieren sie auf eine Gesetzesänderung, die das russische Parlament am Freitag verabschiedet hatte.
Mit dieser kann die Verbreitung angeblicher Falschinformationen über die russischen Streitkräfte mit hohen Geldstrafen und bis zu 15 Jahre Haft bestraft werden.
Von den öffentlich-rechtlichen Sendern hieß es in einem abgestimmten Statement: „ARD und ZDF prüfen die Folgen des am Freitag verabschiedeten Gesetzes und setzen die Berichterstattung aus ihren Moskauer Studios erst einmal aus. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender werden von ihren anderen Standorten aus weiterhin das Publikum umfassend über das Geschehen in Russland und der Ukraine informieren.“ Nähere Details wurden zunächst nicht bekannt.
Internationale Medien ziehen sich zurück
Zuvor war bekannt geworden, dass mehrere internationale Sender und Agenturen ihre Arbeit in dem Land ganz oder teilweise einstellen. „CNN wird den Sendebetrieb in Russland einstellen, während wir die Situation und unsere nächsten Schritte weiter bewerten“, bestätigte ein Sprecher des US-Senders am Freitagabend (Ortszeit) auf Nachfrage.
Die US-Nachrichtenagentur Bloomberg hatte zuvor erklärt, ihre Berichterstattung auf russischem Gebiet zu stoppen. Auch die britische BBC stoppt zunächst jegliche Form der Berichterstattung auf dem Gebiet der Russischen Föderation.
Italiens öffentlich-rechtlicher Rundfunk Rai zog ebenso Konsequenzen aus der Gesetzesänderung und stellte die journalistischen Dienste seiner Korrespondenten in Russland vorerst ein, wie die Rai am Samstag mitteilte. Auch die staatliche spanische Nachrichtenagentur EFE sowie die renommierte Zeitung „El País“ aus Spanien berichten bis auf Weiteres nicht mehr aus Russland, wie sie am Samstag mitteilten.
Neues Mediengesetz in Russland
Russlands Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am Freitagabend mehrere Gesetze zur weiteren Einschränkung der freien Meinungsäußerung in Russland, mit denen unabhängige Medienberichterstattung weiter beschnitten wird. Bis zu 15 Jahre Haft drohen demnach für die Verbreitung von angeblichen „Falschinformationen“ über die russischen Streitkräfte. Strafen drohen auch jenen, die öffentlich die Armee „verunglimpfen“. Das russische Parlament hatte zuvor einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Auswärtiges Amt rät zu Vorsicht
Das Auswärtige Amt rät wegen der verschäften Mediengesetze auch bei anderen öffentlichen Äußerungen zu Vorsicht. „Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein“, heißt es in einer Aktualisierung der Reise- und Sicherheitshinweise von Samstag. „Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.“
Das neue Gesetz ermögliche „die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen“, erläutert das Auswärtige Amt.
Zwangsgeld gegen deutsches RT-Programm
Deutsche Medienregulierer setzen derweil ein Zwangsgeld von 25.000 Euro gegen das deutschsprachige Live-Programm des russischen Staatsmediums RT fest. Das Programm hätte bis Freitag laut einer vorangestellten Androhung eingestellt werden müssen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg teilte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur mit: Da der Livestream von RT DE auch am Samstag noch auf verschiedenen Webseiten verfügbar sei, werde man das Zwangsgeld festsetzen. Es müsse bis zum 16. März bezahlt werden.
Gleichzeitig werde man ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro androhen, sollte der Sendebetrieb des Fernsehprogramms RT DE nicht bis dahin eingestellt werden, hieß es weiter. Bereits Anfang Februar hatten die Medienanstalten ein Sendeverbot gegen das deutschsprachige Programm des Staatsmediums erteilt, weil für das Programm keine Rundfunklizenz in Deutschland vorliege. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten.
RT DE will sich gegen das Sendeverbot wehren und reichte im Februar beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage ein. Inzwischen liegt dort auch ein Eilverfahren vor. Es ist unklar, wann das Gericht dazu entscheiden wird. Parallel zu dem deutschen RT-Rundfunklizenz-Fall trat am Mittwoch eine EU-Sanktion in Kraft, wonach die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik seither verboten ist. Die EU verhängte die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Umgesetzt werden muss sie in den jeweiligen Staaten.
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