Berlin (dpa)
Kritik an Wegfall von Isolationspflicht für Covid-Infizierte
Ab dem 1. Mai sollen sich Corona- Infizierte nur noch freiwillig in Isolation begeben. Das ruft harsche Kritik auf den Plan.
Die Kritik an Plänen, zum 1. Mai die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen, wird schärfer. Der Sozialverband VdK warf den Gesundheitsministern von Bund und Ländern vor, „komplett auf das "Prinzip Durchseuchung"“ zu setzen.
„Der Schutz der Risikogruppen spielt für die Politik offenbar überhaupt keine Rolle mehr“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag in Berlin.
Sehr alte Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke hätten zu Recht große Sorge vor einer Ansteckung mit Corona und seien auf Solidarität angewiesen. „Viele von ihnen und viele ihrer Angehörigen werden sich ab Mai noch weiter einschränken und isolieren müssen. Es wird dann auch immer wahrscheinlicher, dass das Virus doch in Pflegeeinrichtungen hineingetragen wird“, meinte Bentele. „Diese Politik gefährdet Menschenleben.“
Kritik von Ärztinnen und Ärzten
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) kritisierte, dass die Isolationspflicht auch für Infizierte mit Symptomen wegfallen soll. Für sie sollte ebenso wie für infizierte Mitarbeiter im medizinischen und pflegerischen Bereich im Fall eines positiven Corona-Nachweises weiterhin eine Isolation von fünf oder sieben Tagen gelten, sagte BVÖGD-Vizechefin Elke Bruns-Philipps der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Ungezielte Bürgertestungen“ und Quarantäne für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen seien hingegen nicht mehr erforderlich.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag darauf verständigt, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ab dem 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Infizierten wird demnach künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden - für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts fällt weg. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.
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