Berlin (dpa)

Lindner: „Super-Abschreibung“ kommt nicht 2022

| 08.04.2022 12:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Finanzminister Christian Lindner (FDP) spricht im im Plenum des Deutschen Bundestages unter anderem über Steuerentlastungen für Unternehmen. Foto: Christoph Soeder/dpa
Finanzminister Christian Lindner (FDP) spricht im im Plenum des Deutschen Bundestages unter anderem über Steuerentlastungen für Unternehmen. Foto: Christoph Soeder/dpa
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Die Unterstützung für Unternehmen soll kommen - aber nicht in diesem Jahr. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hätten sich laut Bundefinanzminister so entschieden.

Die von der Koalition geplante „Super-Abschreibung“ als Unterstützung für Unternehmen kommt nach den Worten von Finanzminister Christian Lindner nicht in diesem Jahr.

Der FDP-Politiker sagte am Freitag im Bundestag, er habe die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefragt, ob sie die „Super-Abschreibung“ im Jahr 2022 wollten oder ob das angesichts von Lieferengpässen nicht sinnvoll sei. Die Spitzenverbände hätten unisono gesagt, in diesem Jahr mache es keinen Sinn. „Deshalb werden wir uns dieses wichtige Instrument vorbehalten, aber zu einem Zeitpunkt, zu dem es wirklich wirksam ist“, sagte Lindner.

Steuerliche Erleichterungen

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, es solle eine „Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter“ geschaffen werden. Diese solle es den Steuerpflichtigen ermöglichen, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen - genannt wird dies auch „Super-Abschreibung“.

Der Bundestag debattierte in erster Lesung über steuerliche Erleichterungen in der Corona-Pandemie. Lindner betonte, dass die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter um ein Jahr verlängert werden soll. Die Pläne sehen außerdem vor, dass Arbeitnehmer auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können sollen.

© dpa-infocom, dpa:220408-99-847138/2

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