Berlin (dpa)

Minister Heil: „Rentner nicht von Lohnentwicklung abkoppeln“

Basil Wegener, dpa
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Von Basil Wegener, dpa
| 12.04.2022 05:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Bundeskabinett stellt die Weichen für die Rentenanpassung und eine Reform der Erwerbsminderungsrente. Foto: Marijan Murat / dpa
Das Bundeskabinett stellt die Weichen für die Rentenanpassung und eine Reform der Erwerbsminderungsrente. Foto: Marijan Murat / dpa
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Rentnerinnen und Rentner vor Rekordplus - wie kommt die Entwicklung der Renten trotz der Corona-Pandemie zustande? Und was sieht die Regierung noch an Neuerungen bei der Rente vor?

Trotz der Corona-Pandemie erreicht die Steigerung der Renten in diesem Sommer einen Rekord.

„Es sind die größten Rentenerhöhungen seit ungefähr 30 Jahren“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Im Bundeskabinett werden an diesem Mittwoch die Weichen für die Ausgestaltung der Rentenanpassung und für eine Reform der Erwerbsminderungsrente gestellt.

Heil will der Ministerrunde dazu ein Rentenpaket I vorlegen. Damit würden deutliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderung beschlossen und der Nachholfaktor wieder in Kraft gesetzt, wie der SPD-Politiker ankündigte. Der Nachholfaktor solle die Stabilität der Rente stärken, sagte Heil.

2021 war Nullrunde für den Westen

„Mir ist wichtig, dass Rentnerinnen und Rentner auch in Zukunft nicht von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden“, betonte der Minister. „Zu Beginn der Corona-Pandemie hatten wir 2020 einen großen Einbruch am Arbeitsmarkt. Das hätte zu einer Rentenkürzung geführt.“ Die bestehende Rentengarantie habe das im vergangenen Jahr verhindert. Tatsächlich gab es 2021 eine Nullrunde im Westen und eine leichte Erhöhung in Ostdeutschland.

Bereits bekannt war bisher, dass die Regierung den Einsatz für die Rentengarantie mit der Wiedereinsetzung des Nachholfaktors wieder ausgleichen will - ohne diesen Schritt würde die Rentenerhöhung in diesem Sommer noch höher ausfallen. Die Arbeitgeber hatten kritisiert, dass die Renten dennoch zu stark in die Höhe gehen sollen und die Regierung beim Nachholfaktor zu zögerlich vorgehe. Es sei unverständlich, wenn die Renten viel stärker steigen sollen als die Löhne, hatte der Arbeitgeberverband BDA moniert.

Die Gewerkschaften kritisierten hingegen die Rentendämpfung durch den Nachhaltigkeitsfaktor, da die Preise weiter zu steigen drohten. Ende November war der Bundesarbeitsminister öffentlich noch von einer Erhöhung von nur 4,4 Prozent im Juli ausgegangen.

„Gute Nachricht für Rentnerinnen und Rentner“

Heil verwies nun auf die gute Einnahme-Entwicklung der Rentenkasse. „Im vergangenen Jahr haben sich Arbeitsmarkt und Löhne gut entwickelt, auch durch Kurzarbeit. Diese gute Entwicklung vollziehen wir mit der Rentenerhöhung nach.“ Dank der guten Entwicklung seien kräftige Rentenerhöhungen von gut 5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland möglich, bekräftigte Heil. „Das ist angesichts der steigenden Preise eine gute Nachricht für Rentnerinnen und Rentner.“

Infolge der Erhöhung steigt zum 1. Juli eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, um gut 53 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 61 Euro.

Die Linke forderte auch höhere Steuerfreibeträge für Ruheständler. Die geplante Anhebung sei wegen steigender Preise für Lebensmittel, Mieten und Energie das Mindeste, sagte Parteichefin Susanne Hennig-Wellsow am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Die Bundesregierung muss aber auch dafür sorgen, dass das Rentenplus im Portemonnaie ankommt und nicht von der Steuer aufgefressen wird.“

Mit der verbesserten Erwerbsminderungsrente unterstütze die Regierung Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, sagte Heil weiter. „Hier geht es um rund 3 Millionen Menschen die von Zuschlägen profitieren werden.“ Die verbesserten Leistungen solle es ab 1. Juli 2024 geben. „Wir nehmen dafür jährlich 2,6 Milliarden Euro in die Hand, und sichern die Menschen besser ab.“ Das sei eine Frage des Anstands und der Leistungsgerechtigkeit.

© dpa-infocom, dpa:220412-99-886060/4

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