London (dpa)

„Partygate“ ist zurück: Johnson muss sich verteidigen

| 18.04.2022 11:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Für Boris Johnson könnten weitere Strafgelder folgen. Foto: Ben Stansall/POOL AFP/AP/dpa
Für Boris Johnson könnten weitere Strafgelder folgen. Foto: Ben Stansall/POOL AFP/AP/dpa
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Mit Spannung wird die Erklärung von Boris Johnson im Unterhaus erwartet. Wie wird sich der Premier zur „Partygate“-Affäre äußern?

Nach etlichen Wochen Pause ist die „Partygate“-Affäre um verbotene Lockdown-Partys des britischen Premiers Boris Johnson auf die politische Agenda Londons zurückgekehrt.

Downing Street wies am Osterwochenende einen Bericht zurück, wonach Johnson bei einem von der Polizei untersuchten Anlass die Feierei in seinem Amtssitz initiiert, Kollegen versammelt und Getränke eingeschenkt haben soll.

Am Dienstag, wenn das britische Parlament aus der Osterpause zurückkehrt, wird im Unterhaus eine Erklärung des Regierungschefs erwartet. Johnson hatte in der vergangenen Woche wegen einer der Partys einen Strafgeldbescheid der Polizei erhalten. Damit gilt er als erster amtierender Premierminister, der gegen das Gesetz verstoßen hat.

Johnson will in seiner Erklärung Berichten zufolge jedoch argumentieren, dass es derzeit wichtigere Themen - wie den Ukraine-Krieg oder die Krise um Lebenshaltungskosten - gebe und dass sich seine Kollegen darauf statt auf vergangene Partys konzentrieren sollten.

Als möglich gilt jedoch, dass der Sprecher des Unterhauses, Lindsay Hoyle, eine Abstimmung darüber zulässt, ob Johnson an ein Komitee verwiesen wird, das darüber befindet, ob er gegen den sogenannten ministeriellen Code verstoßen hat - eine Art Verhaltenskodex für Mitglieder der Regierung.

Die „Partygate“-Affäre hatte Johnson monatelang massiv unter Druck gesetzt. Auch etliche Abgeordnete aus seinen eigenen Reihen forderten öffentlich seinen Rücktritt. Seit Ausbruch des Krieges ist ein Misstrauensvotum gegen den Premier jedoch unwahrscheinlicher geworden. Einige scharfe Kritiker sind seitdem zurückgerudert. Weitere Strafgelder für Johnson könnten jedoch folgen.

© dpa-infocom, dpa:220418-99-952277/3

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