Großes Eigenheim nicht geschützt Hartz-IV-Empfänger aus Aurich müssen Haus verkaufen
Die Richter in Karlsruhe haben am Donnerstag entschieden: Ist nach dem Auszug der Kinder das Eigenheim für die verbliebenen Bewohner zu groß und damit nicht mehr angemessen, ist der vom Jobcenter verlangte Verkauf der Immobilie „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Foto: pixabay
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat für ein Ehepaar in Aurich drastische Folgen.
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