Bombenfund Evakuierung und Straßensperrungen in Wittmund

| | 15.06.2022 16:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Kampfmittelräumdienst war kürzlich schon in Rorichum (Landkreis Leer) im Einsatz. Foto: Archiv/Kierstein
Der Kampfmittelräumdienst war kürzlich schon in Rorichum (Landkreis Leer) im Einsatz. Foto: Archiv/Kierstein
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Wegen des Verdachts eines Bombenfundes in Wittmund wird der Bereich um den Flughafen am Montag evakuiert. Wann evakuiert und wo Straßen gesperrt werden.

Wittmund - Ein möglicher Bombenfund führt am Montag, 20. Juni, ab etwa 13 Uhr, in Wittmund zu einer Evakuierung rund um den Flughafen und Verkehrsbehinderungen. Einer Mitteilung der Stadt zufolge wurde im Zuge der Bauarbeiten auf dem Nato-Flughafen in Wittmundhafen eine Verdachtsstelle ausfindig gemacht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn unklar ist, ob dort Munition, Reste einer Bombe oder eine nicht detonierte Bombe in der Erde liegen.

Da während der Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine Unbeteiligten gefährdet werden sollen, sei es notwendig, einen entsprechenden Evakuierungsradius zu bilden. Das Ende der Evakuierungszeit ist offen. Bis dahin haben von der Evakuierung betroffene Personen ihren Wohn- oder Arbeitsort zu verlassen, soweit sie sich im Evakuierungsgebiet befindet. Die betroffenen Personen werden schriftlich von der Stadt Wittmund benachrichtigt.

Im Zuge der Evakuierung wird die B210 von Jever kommend bereits in Wittmund an der Kreuzung Richtung Aurich/L11 Leerhafe Friedeburg gesperrt. Ebenfalls gesperrt werden die Kreuzungen in Wittmund Updorf Richtung Aurich und Wittmund Willen Richtung Aurich. Aus Richtung Aurich kommend ist lediglich eine Abfahrt Richtung Burhafe (K51) möglich. Von Brockzetel, Collrunge kommend ist Verkehr nur bis Ardorf Mitteoder über die Hohebarger Straße (K42) möglich. Umfahren Ardorf sollte daher weiträumig umfahren werden. Das unbefugte Betreten und Passieren der Absperrungen ist lebensgefährlich und wird von den Behörden verfolgt. Wer von der Evakuierung betroffen ist, den Hinweisen des Anschreibens folgen. Die restliche Bevölkerung ist bis auf die Straßensperrungen nicht von der Räumung betroffen.

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