Günstig einkaufen  Kein Sonderangebot? Warum der Kunde nicht vor Gericht zieht

Pools gehören nicht zum regulären Sortiment eines Lebensmittelhändlers. Deshalb muss Annika Meiners im E-Center Bruns in Aurich vermutlich die ein oder andere Frage nach diesem Artikel beantworten. Foto: Ortgies
Pools gehören nicht zum regulären Sortiment eines Lebensmittelhändlers. Deshalb muss Annika Meiners im E-Center Bruns in Aurich vermutlich die ein oder andere Frage nach diesem Artikel beantworten. Foto: Ortgies
Artikel teilen:

Lebensmittelanbieter locken Kunden mit Sonderangeboten. Doch vielfach schauen die im Laden in die Röhre. Jetzt könnte man auf sein Recht pochen.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf oz-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • OZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle